• Link zu LinkedIn
  • info@anwaelte-da.de
  • Deutsch
  • Die Kanzlei
  • Rechtsanwälte & Fachanwälte
  • Notare
  • Fachgebiete
  • Karriere
  • Kontakt
    • Notarielle Erstanfrage
  • Menü Menü
  • Deutsch
  • Home
  • Die Kanzlei
  • Rechtsanwälte & Fachanwälte
  • Notare
  • Fachgebiete
  • Karriere
  • Kontakt

Archiv für die Kategorie: Aktuelles

Du bist hier: Startseite1 / Aktuelles2 / Aktuelles

Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Vermögensfürsorgepflicht bei bestehender Ehe

Aktuelles

Ein Ehegatte meldet heimlich die Hausratversicherung für die gemeinsame Ehewohnung auf eine allein in seinem Eigentum stehende Wohnung um. Damit verstößt er während des Zusammenlebens gegen die ihn nach § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB treffende Vermögensfürsorgepflicht gegenüber dem anderen Ehegatten. Nachdem aufgrund eines späteren Einbruchs der entwendete Hausrat in der Ehewohnung nicht von der Versicherung ersetzt wurde, weil die Versichrung nicht mehr bestand, ist der Ehegatte gegenüber dem hintergangenen Ehegatten dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet.
(OLG Bremen, Az. 4 UF 40/14, Beschluss vom 19.9.2014).

31. Oktober 2014/von RechtsAnwälte & Notare Darmstadt
https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg 0 0 RechtsAnwälte & Notare Darmstadt https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg RechtsAnwälte & Notare Darmstadt2014-10-31 15:32:002014-10-31 15:32:00Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Vermögensfürsorgepflicht bei bestehender Ehe

Focus Spezial Oktober/November 2014: Rechtsanwalt Dr. Stefan Landzettel zählt zu den Top-Anwälten Deutschlands im Bereich „Familienrecht“.

Aktuelles

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandantinnen und Mandanten!

Wir freuen uns, dass nach einer Untersuchung der Zeitschrift „Focus“ unser Partner Dr. Stefan Landzettel zu den Top-Anwälten im Bereich „Familienrecht“ in ganz Deutschland gehört. Er überzeugt danach durch eine hohe Fachkompetenz und Expertise im genannten Fachbereich.

Die Liste der Topanwälte basiert auf rund 10.000 Empfehlungen, die die teilnehmenden Anwälte für Kolleginnen und Kollegen in den sechs Fachgebieten abgegeben haben. Um die Top-Kanzleien Deutschland zu ermitteln, befragte Focus über 2.600 Anwälte aus Wirtschaftskanzleien und Rechtsabteilungen in Unternehmen. Die Auswahl erfolgte über die Häufigkeit der Kollegenempfehlungen. Zusätzlich flossen die Empfehlungen der Vorjahresbefragungen ein. Die Anwälte und Kanzleien, die im deutschlandweiten Focus-Vergleich zu den führenden des Landes zählen, erhalten die Auszeichnungen „Top-Rechtsanwalt 2014“ bzw. „Top-Wirtschaftskanzlei 2014“ für ihr jeweiliges Fachgebiet.

Marcus Kircher, stellv. Focus-Chefredakteur sagt:

„Bei komplexen, juristischen Fragestellungen sind Unternehmen wie Privatpersonen auf das Know-how von Experten angewiesen. Die Anwaltslisten ermöglichen es unseren Lesern, gezielt einen Top-Juristen aus allen wichtigen Fachgebieten zu finden und so zu ihrem Recht zu kommen.“

 

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwälte&Notare
Falk Berghäuser Albach Landzettel
Wieland Berg PartnerschaftsG mbB

24. September 2014/von RechtsAnwälte & Notare Darmstadt
https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg 0 0 RechtsAnwälte & Notare Darmstadt https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg RechtsAnwälte & Notare Darmstadt2014-09-24 09:47:262014-09-24 09:47:26Focus Spezial Oktober/November 2014: Rechtsanwalt Dr. Stefan Landzettel zählt zu den Top-Anwälten Deutschlands im Bereich „Familienrecht“.

Focus Spezial Oktober/November 2014: Rechtsanwalt Dr. Stefan Landzettel zählt zu den Top-Anwälten Deutschlands im Bereich „Familienrecht“.

Aktuelles

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandantinnen und Mandanten!

Wir freuen uns, dass nach einer Untersuchung der Zeitschrift „Focus“ unser Partner Dr. Stefan Landzettel zu den Top-Anwälten im Bereich „Familienrecht“ in ganz Deutschland gehört. Er überzeugt danach durch eine hohe Fachkompetenz und Expertise im genannten Fachbereich.

Die Liste der Topanwälte basiert auf rund 10.000 Empfehlungen, die die teilnehmenden Anwälte für Kolleginnen und Kollegen in den sechs Fachgebieten abgegeben haben. Um die Top-Kanzleien Deutschland zu ermitteln, befragte Focus über 2.600 Anwälte aus Wirtschaftskanzleien und Rechtsabteilungen in Unternehmen. Die Auswahl erfolgte über die Häufigkeit der Kollegenempfehlungen. Zusätzlich flossen die Empfehlungen der Vorjahresbefragungen ein. Die Anwälte und Kanzleien, die im deutschlandweiten Focus-Vergleich zu den führenden des Landes zählen, erhalten die Auszeichnungen „Top-Rechtsanwalt 2014“ bzw. „Top-Wirtschaftskanzlei 2014“ für ihr jeweiliges Fachgebiet.

Marcus Kircher, stellv. Focus-Chefredakteur sagt:

„Bei komplexen, juristischen Fragestellungen sind Unternehmen wie Privatpersonen auf das Know-how von Experten angewiesen. Die Anwaltslisten ermöglichen es unseren Lesern, gezielt einen Top-Juristen aus allen wichtigen Fachgebieten zu finden und so zu ihrem Recht zu kommen.“

 

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwälte&Notare
Falk Berghäuser Albach Landzettel
Wieland Berg PartnerschaftsG mbB

24. September 2014/von RechtsAnwälte & Notare Darmstadt
https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg 0 0 RechtsAnwälte & Notare Darmstadt https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg RechtsAnwälte & Notare Darmstadt2014-09-24 09:47:262014-09-24 09:47:26Focus Spezial Oktober/November 2014: Rechtsanwalt Dr. Stefan Landzettel zählt zu den Top-Anwälten Deutschlands im Bereich „Familienrecht“.

Mütterrente rechtfertigt Abänderung des Versorgungsausgleichs

Aktuelles

Der Bundestag hat das Rentenpaket und damit auch die Mütterente beschlossen. Sie tritt zum 01.07.2014 in Kraft. Elternteile, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben, erhalten damit einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind zusätzlich zu ihren bestehenden Rentenanrechten. Dadurch kann sich der Ehezeitanteil der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs erhöhen. Dies kann im Rahmen eines Abänderungsverfahrens gem. § 225 FamFG zu einer Überprüfung von Altentscheidung zum Versorgungsausgleich führen. Der Abänderungsantrag kann jedoch gem. § 226 Abs. 2 FamFG frühestens 6 Monate vor Rentenbezug aus dem abzuändernden Anrecht gestellt werden.

2. Juli 2014/von RechtsAnwälte & Notare Darmstadt
https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg 0 0 RechtsAnwälte & Notare Darmstadt https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg RechtsAnwälte & Notare Darmstadt2014-07-02 14:37:112014-07-02 14:37:11Mütterrente rechtfertigt Abänderung des Versorgungsausgleichs

Mütterrente rechtfertigt Abänderung des Versorgungsausgleichs

Aktuelles

Der Bundestag hat das Rentenpaket und damit auch die Mütterente beschlossen. Sie tritt zum 01.07.2014 in Kraft. Elternteile, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben, erhalten damit einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind zusätzlich zu ihren bestehenden Rentenanrechten. Dadurch kann sich der Ehezeitanteil der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs erhöhen. Dies kann im Rahmen eines Abänderungsverfahrens gem. § 225 FamFG zu einer Überprüfung von Altentscheidung zum Versorgungsausgleich führen. Der Abänderungsantrag kann jedoch gem. § 226 Abs. 2 FamFG frühestens 6 Monate vor Rentenbezug aus dem abzuändernden Anrecht gestellt werden.

2. Juli 2014/von RechtsAnwälte & Notare Darmstadt
https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg 0 0 RechtsAnwälte & Notare Darmstadt https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg RechtsAnwälte & Notare Darmstadt2014-07-02 14:37:112014-07-02 14:37:11Mütterrente rechtfertigt Abänderung des Versorgungsausgleichs

Abfindungszahlungen im Rahmen einer Ehescheidung nicht steuerlich absetzbar

Aktuelles

Ausgleichszahlungen zur Abfindung des Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Ehescheidung sind laut dem Finanzgericht Köln steuerlich nicht absetzbar. Bei derartigen Zahlungen handelt es sich nicht – auch nicht anteilig – um sofort abziehbare, vorweggenommene Werbungskosten im Zusammenhang mit den sonstigen Einkünften i.S.d. § 22 Nr. 1 S. 3a, aa EStG, sondern um Anschaffungskosten des Rechts auf Altersversorgung (FG Köln 26.3.2014, 7 K 1037/12 ).

25. Juni 2014/von RechtsAnwälte & Notare Darmstadt
https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg 0 0 RechtsAnwälte & Notare Darmstadt https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg RechtsAnwälte & Notare Darmstadt2014-06-25 06:21:202014-06-25 06:21:20Abfindungszahlungen im Rahmen einer Ehescheidung nicht steuerlich absetzbar

Abfindungszahlungen im Rahmen einer Ehescheidung nicht steuerlich absetzbar

Aktuelles

Ausgleichszahlungen zur Abfindung des Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Ehescheidung sind laut dem Finanzgericht Köln steuerlich nicht absetzbar. Bei derartigen Zahlungen handelt es sich nicht – auch nicht anteilig – um sofort abziehbare, vorweggenommene Werbungskosten im Zusammenhang mit den sonstigen Einkünften i.S.d. § 22 Nr. 1 S. 3a, aa EStG, sondern um Anschaffungskosten des Rechts auf Altersversorgung (FG Köln 26.3.2014, 7 K 1037/12 ).

25. Juni 2014/von RechtsAnwälte & Notare Darmstadt
https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg 0 0 RechtsAnwälte & Notare Darmstadt https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg RechtsAnwälte & Notare Darmstadt2014-06-25 06:21:202014-06-25 06:21:20Abfindungszahlungen im Rahmen einer Ehescheidung nicht steuerlich absetzbar

§ 6 Abs. 2 HOAI 2009 unwirksam

Aktuelles

Mit diesem Schreiben wollen wir Sie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.04.2014, AZ. VII ZR 164/13, aufmerksam machen. Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung darauf erkannt, dass die Bestimmung in § 6 Abs. 2 HOAI 2009 gegen die Ermächtigungsgrundlage des Art. 10 §§ 1, 2, MRVG verstößt. Die Regelung ist daher unwirksam. Die Entscheidung ist möglicherweise auch für Sie von erheblicher Bedeutung. § 6 Abs. 2 HOAI hatte die Möglichkeit eröffnet, quasi eine Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI zu vereinbaren. Dem hat der Bundesgerichtshof einen „Riegel“ vorgeschoben. Der Bundesgerichtshof legt hierzu dar, dass es dem Verordnungsgeber nach Maßgabe des in § 6 Abs. 1 HOAI festgelegten Auftrages nicht erlaubt ist es zu ermöglichen, durch Vereinbarungen der Parteien über anrechenbare Kosten eine Mindestsatzunterschreitung zu ermöglichen. Hier soll es auch keine Rolle spielen, dass nur nachprüfbare Baukosten vereinbart werden könnten.

Zwar erging die vorgenannte Entscheidung noch zur HOAI 2009, jedoch spricht vieles dafür, dass die gleichlautende Regelung in § 6 Abs. 3 HOAI 2013 ebenfalls als unwirksam angesehen werden muss. Dies sollten Sie beim Abschluss künftiger Verträge, aber auch im Hinblick auf mögliche Forderungen Ihrerseits aus bereits laufenden oder abgeschlossenen Bauvorhaben, berücksichtigen. Für Beratungen im Einzelfalle stehen meine Kollegen Dr. Berg und Herr Werner gerne zur Verfügung.

25. Mai 2014/von RechtsAnwälte & Notare Darmstadt
https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg 0 0 RechtsAnwälte & Notare Darmstadt https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg RechtsAnwälte & Notare Darmstadt2014-05-25 07:27:542014-05-25 07:27:54§ 6 Abs. 2 HOAI 2009 unwirksam

§ 6 Abs. 2 HOAI 2009 unwirksam

Aktuelles

Mit diesem Schreiben wollen wir Sie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.04.2014, AZ. VII ZR 164/13, aufmerksam machen. Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung darauf erkannt, dass die Bestimmung in § 6 Abs. 2 HOAI 2009 gegen die Ermächtigungsgrundlage des Art. 10 §§ 1, 2, MRVG verstößt. Die Regelung ist daher unwirksam. Die Entscheidung ist möglicherweise auch für Sie von erheblicher Bedeutung. § 6 Abs. 2 HOAI hatte die Möglichkeit eröffnet, quasi eine Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI zu vereinbaren. Dem hat der Bundesgerichtshof einen „Riegel“ vorgeschoben. Der Bundesgerichtshof legt hierzu dar, dass es dem Verordnungsgeber nach Maßgabe des in § 6 Abs. 1 HOAI festgelegten Auftrages nicht erlaubt ist es zu ermöglichen, durch Vereinbarungen der Parteien über anrechenbare Kosten eine Mindestsatzunterschreitung zu ermöglichen. Hier soll es auch keine Rolle spielen, dass nur nachprüfbare Baukosten vereinbart werden könnten.

Zwar erging die vorgenannte Entscheidung noch zur HOAI 2009, jedoch spricht vieles dafür, dass die gleichlautende Regelung in § 6 Abs. 3 HOAI 2013 ebenfalls als unwirksam angesehen werden muss. Dies sollten Sie beim Abschluss künftiger Verträge, aber auch im Hinblick auf mögliche Forderungen Ihrerseits aus bereits laufenden oder abgeschlossenen Bauvorhaben, berücksichtigen. Für Beratungen im Einzelfalle stehen meine Kollegen Dr. Berg und Herr Werner gerne zur Verfügung.

25. Mai 2014/von RechtsAnwälte & Notare Darmstadt
https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg 0 0 RechtsAnwälte & Notare Darmstadt https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg RechtsAnwälte & Notare Darmstadt2014-05-25 07:27:542014-05-25 07:27:54§ 6 Abs. 2 HOAI 2009 unwirksam

Barunterhaltsbedarf bei hohen Aufwendungen für Umgangsrecht

Aktuelles

Wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil ein Umgangsrecht wahrnimmt, das weit über das übliche Maß hinausgeht, können die außergewöhnlich hohen Aufwendungen, die als reiner Mehraufwand für die Ausübung des erweiterten Umgangsrechts entstehen, dem Unterhaltsanspruch des Kindes nicht als bedarfsdeckend entgegengehalten werden (vor allem Fahrt- und Unterbringungskosten). Die hohen Aufwendungen können aber Anlass dafür sein, den Barunterhaltsbedarf des Kindes um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle herabzustufen. Der auf diesem Weg nach den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle ermittelte Unterhaltsbedarf kann (weitergehend) gemindert werden, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil dem Kind im Zuge seines erweiterten Umgangsrechts außerdem Leistungen erbringt, mit denen er den Unterhaltsbedarf des Kindes auf andere Weise als durch Zahlung einer Geldrente teilweise deckt (BGH, Az XII ZB 234/13, Beschluss vom 12.3.2014).

7. Mai 2014/von RechtsAnwälte & Notare Darmstadt
https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg 0 0 RechtsAnwälte & Notare Darmstadt https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg RechtsAnwälte & Notare Darmstadt2014-05-07 16:01:462014-05-07 16:01:46Barunterhaltsbedarf bei hohen Aufwendungen für Umgangsrecht
Seite 4 von 10«‹23456›»

Suchen

Search Search

Kategorien

  • Aktuelles
  • Darmstädter Löwe

Archiv

  • April 2026
  • Mai 2024
  • Dezember 2023
  • November 2023
  • Januar 2023
  • Juli 2022
  • Mai 2022
  • März 2022
  • August 2021
  • Oktober 2020
  • März 2020
  • Mai 2019
  • April 2019
  • April 2018
  • Dezember 2017
  • Juni 2017
  • Dezember 2016
  • September 2016
  • April 2016
  • August 2015
  • Februar 2015
  • Dezember 2014
  • November 2014
  • Oktober 2014
  • September 2014
  • Juli 2014
  • Juni 2014
  • Mai 2014
  • März 2014
  • November 2013
  • September 2013
  • April 2013
  • März 2013
  • Januar 2013
  • August 2012
  • Juli 2012
  • Januar 2012
  • Oktober 2011
  • Juli 2011
  • April 2011
  • März 2011
  • Januar 2011
  • August 2010
  • Juli 2010
  • Mai 2010
  • März 2010
  • Februar 2010
  • Januar 2010
Copyright © 2026 . Alle Rechte vorbehalten.
  • Notarielle Erstanfrage
  • Impressum
  • Datenschutzhinweise
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Website verwendet ausschließlich funktionale Cookies.

OK

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzhinweise
Accept settingsHide notification only