Am 4.7.2012  hat das Bundeskabinett eine Reform des Sorgerechts für Kinder nicht verheirateter Eltern beschlossen. Ledige Väter bekommen damit mehr Rechte. Bisher hatten unverheiratete Väter keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen. Diesen Zustand haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet. In Zukunft kann der Vater die Mitsorge auch dann erlangen,  wenn die Mutter dem nicht zustimmt.  Zunächst soll die Kindesmutter, wie bisher, das alleinige Sorgerecht haben. Wenn die Mutter das gemeinsame Sorgerecht ablehnt, kann der Vater sich an das Jugendamt wenden, um noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Wenn er damit keinen Erfolg hat oder von vornherein keine Aussicht auf Erfolg besteht, kann er das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen.

Am 4.7.2012  hat das Bundeskabinett eine Reform des Sorgerechts für Kinder nicht verheirateter Eltern beschlossen. Ledige Väter bekommen damit mehr Rechte. Bisher hatten unverheiratete Väter keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen. Diesen Zustand haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet. In Zukunft kann der Vater die Mitsorge auch dann erlangen,  wenn die Mutter dem nicht zustimmt.  Zunächst soll die Kindesmutter, wie bisher, das alleinige Sorgerecht haben. Wenn die Mutter das gemeinsame Sorgerecht ablehnt, kann der Vater sich an das Jugendamt wenden, um noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Wenn er damit keinen Erfolg hat oder von vornherein keine Aussicht auf Erfolg besteht, kann er das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen.