Unserem Partner Dr. Gregor Albach wurde im April 2024 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main auf Grund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ zu führen.

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist Herr Dr. Albach somit insbesondere in der Schnittmenge dieser beiden Rechtsgebiete „rund um die Immobilie“ besonders qualifiziert.

Wir freuen uns sehr, dass wir unsere „baurechtliche“ Expertise mit nunmehr vier Fachanwälten für Verwaltungsrecht und drei Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht weiter stärken können.