Mütterrente rechtfertigt Abänderung des Versorgungsausgleichs

Der Bundestag hat das Rentenpaket und damit auch die Mütterente beschlossen. Sie tritt zum 01.07.2014 in Kraft. Elternteile, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben, erhalten damit einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind zusätzlich zu ihren bestehenden Rentenanrechten. Dadurch kann sich der Ehezeitanteil der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs erhöhen. Dies kann im Rahmen eines Abänderungsverfahrens gem. § 225 FamFG zu einer Überprüfung von Altentscheidung zum Versorgungsausgleich führen. Der Abänderungsantrag kann jedoch gem. § 226 Abs. 2 FamFG frühestens 6 Monate vor Rentenbezug aus dem abzuändernden Anrecht gestellt werden.