Unserem Partner Dr. Gregor Albach wurde im April 2024 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main auf Grund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ zu führen.

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist Herr Dr. Albach somit insbesondere in der Schnittmenge dieser beiden Rechtsgebiete „rund um die Immobilie“ besonders qualifiziert.

Wir freuen uns sehr, dass wir unsere „baurechtliche“ Expertise mit nunmehr vier Fachanwälten für Verwaltungsrecht und drei Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht weiter stärken können.

Wir gratulieren unserem Partner Dr. Gregor Albach zu seiner Bestellung zum Notar mit Amtssitz in Mühltal!

Herr Dr. Albach steht Ihnen künftig an unserem neuen Standort in der Dornwegshöhstraße 6, 64367 Mühltal in sämtlichen notariellen Fragestellungen zur Verfügung.

Somit sind in unserer Sozietät künftig an insgesamt drei Standorten insgesamt sieben Notare für Sie tätig: An unserem Hauptsitz in Darmstadt am Friedensplatz 6 die Herren Dr. Wulf Albach,  Dr. Henrik Jacoby, Dr. Stefan Landzettel, Patric Schiweck und Dr. Lenard Bock, an unserem Standort in der Reuterallee 25 in Darmstadt-Eberstadt Herr Dr. Rainer Wieland und an unserem Standort in der Dornwegshöhstraße 6 in Mühltal Herr Dr. Gregor Albach.

Wir freuen uns als Expertenmitglied des ryon GreenTech Accelerators das Rhein-Main-Neckar GreenTech Cluster und Startups mit unserer Expertise weiter zu unterstützen, nachdem bereits die Betreibergesellschaft GreenTech Accelerator Gernsheim GmbH bei einem unserer Notare, Dr. Wulf Albach, gegründet wurde. Wir freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit und Kooperation sowie den Kontakt zu spannenden GreenTech Startups.

Der GreenTech Accelerator ryon bietet Start-ups professionelle Entwicklungs-, Finanzierungs- und Skalierungsmöglichkeiten entlang der Wertschöpfungskette – von der Idee bis zur seriellen Produktionsreife. Ryon vereint Expertise aus Wissenschaft und Wirtschaft und treibt die Entwicklung nachhaltiger Lösungen im Bereich der Umwelttechnologien, Chemie, Biotechnologie, Material- und Ingenieurwissenschaften. Mit dem Greentech Cluster Rhein-Main-Neckar formiert ryon ein Partner-Netzwerk aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Experten, Unternehmen und Start-ups sowie Finanz-Investoren zur Förderung von Greentech-Innovationen.

Nach Zusammenschluss unserer beiden traditionsreichen Darmstädter Kanzleien freuen wir uns seit dem 02.01.2023  über die Zusammenarbeit mit

Herrn Rechtsanwalt und Notar
Dr. Henrik Jacoby

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
und seinem Team

als

RechtsAnwälte&Notare
Albach * Jacoby * Landzettel * Wieland
Berg * Schiweck * Bock PartnerschaftsG mbB

Wir stehen Ihnen weiterhin mit Kompetenz und Engagement in unserem Stammhaus in der Innenstadt (Friedensplatz 6) und in unserem Büro in Eberstadt (Reuterallee 25) zur Verfügung.

RechtsAnwälte&Notare
Friedensplatz 6, 64283 Darmstadt
Büro Eberstadt: Reuterallee 25, 64297 Darmstadt-Eberstadt

Als alteingesessene Darmstädter Kanzlei freuen wir uns, den SV Darmstadt 98 als „Partner der Lilien“ zu unterstützen und drücken für die neue Saison die Daumen!

Wir gratulieren unserem Partner Dr. Lenard Bock zu seiner Bestellung zum Notar mit Amtssitz in Darmstadt.

Herr Dr. Bock hat bereits seit längerem in seiner anwaltlichen Tätigkeit seine Schwerpunkte im Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht wie auch Immobilienrecht und steht Ihnen als Ansprechpartner nun auch in sämtlichen notariellen Fragestellungen zur Verfügung.

Damit sind an unserem Standort in Darmstadt am Friedensplatz 6 mit Herrn Dr. W. Albach, Herrn Dr. Landzettel, Herrn Schiweck und Herrn Dr. Bock vier Notare tätig, sowie weiterhin Herr Dr. Wieland als Notar an unserem Standort in der Reuterallee 25 in Darmstadt-Eberstadt.

Herrn Rechtsanwalt Dr. Lenard Bock wurde im März 2022 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen. Er ergänzt damit seine bestehende Fachanwaltschaft als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und ist damit vor allem auch an der Schnittstelle dieser beiden Gebiete besonders qualifiziert.

Wir freuen uns, die familienrechtliche Praxis unserer Sozietät mit nunmehr drei Fachanwälten für Familienrecht weiter dadurch stärken zu können.

Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie („DiRUG“) wurde am 10.06.2021 auf Basis der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 19/30523) vom Bundestag beschlossen. In der Sitzung des Bundesrats vom 25.06.2021 wurde förmlich festgestellt, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht anruft. Das Gesetz ist damit nach Art. 78 Var. 2 GG zustande gekommen. Das Gesetz tritt überwiegend zum 01.08.2022 in Kraft.

Herzstück des Gesetzes sind Vorschriften zur erstmals im deutschen Recht möglichen digitalen Gründung einer GmbH, ohne dass auch nur einer der Beteiligten beim Notar persönlich erscheinen muss. Erfolgen wird die Beurkundung im Wege einer Videokonferenz über ein von der Bundesnotarkammer zu entwickelndes und zu betreibendes Konferenzsystem. Auch bestimmte Beglaubigungen durch einen Notar bei GmbHs und Aktiengesellschaften werden digital möglich.

Unser Partner Dr. Lenard Bock hat die einschlägigen Vorschriften zum Beurkundungsverfahren des Regierungsentwurfs, der nunmehr weitgehend als Gesetz verabschiedet ist, in RNotZ 2021, 326 – 337 („Online-Gründung von GmbHs und veränderte Registerpublizität – der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“) näher kommentiert.

Wir wurden von der Firma Certifuture zertifiziert.

Zertifikat

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mandanten,

die Ausbreitung des neuartigen Virus COVID-19 beeinträchtigt aktuell massiv das öffentliche Leben und schränkt uns alle in unserem beruflichen und privaten Umfeld erheblich ein.

Unsere Partnerschaft beobachtet daher die Entwicklungen im Zusammenhang mit COVID-19 kontinuierlich. Wir bemühen uns, die Empfehlungen von Behörden und Wissenschaftlern in konkrete Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiter, Mandanten und Geschäftspartner umzusetzen. Damit möchten auch wir unseren Beitrag dazu leisten, dass sich die Ausbreitung des Virus verlangsamt.

Dazu gehört, dass alle Rechtsanwälte  und Rechtsanwältinnen bzw. Notare seit einigen Tagen die Möglichkeit haben, im Home Office zu arbeiten. Dazu hat die Partnerschaft die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen, die selbstverständlich auch den strengen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit genüge leisten. Die Mandatsbearbeitung wird durch die teilweise Dezentralisierung unserer Tätigkeiten kaum beeinträchtigt; Sie erreichen alle Partnerinnen und Partner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses über die bekannten Kontaktdaten.

Besprechungen führen wir im Moment nur noch virtuell, das heißt in der Regel per Telefon durch. Beurkundungen und Beglaubigungen können weiterhin, vorbehaltlich weiterer behördlichen Einschränkungen, in unseren Kanzleiräumen erfolgen, wobei wir in Ihrem und unserem Interesse, die bestmöglichen Vorkehrungen treffen, um eine Ansteckung zu vermeiden.

COVID-19 hat auch zu einem vermehrten Informationsbedarf unserer Mandanten geführt. Wir beraten Sie hierzu gern.

Wir hoffen, dass es Ihnen, Ihren Familien und Ihren Kolleginnen und Kollegen gut geht, und

verbleiben mit besten Grüßen

RechtsAnwälte&Notare Berghäuser Albach Landzettel Wieland Berg Schiweck PartnerschaftsG mbB