Erben können mit Stimmenmehrheit ein Mietverhältnis kündigen

Mit Urteil vom 11.11.2009, Az. XII ZR 210/05 (abgedruckt u.a. in ErbR, 2010, S. 88 ff.), hat der BGH seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass Erben ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen können, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung darstellt.