Rückforderung eines Geschenks durch Schwiegereltern

Bisher konnten Schwiegereltern mit Blick auf die Ehe gemachte Geschenke an den Ehegatten ihres Kindes in aller Regel nicht zurückverlangen, wenn die Ehe später geschieden wird. In einer Grundsatzentscheidung sieht der Bundesgerichtshof dies jetzt anders (BGH XII ZR 189/06): (Finanzielle) Zuwendungen sind danach echte Schenkungen. Scheitere die Ehe, entfalle die Geschäftsgrundlage für die Schenkung. Wenn das Kind aber über einen längeren Zeitraum in den Genuss der Schenkung gekommen sei, müsse nur anteilig zurück gezahlt werden.