Wo bleibt der Hund nach der Scheidung?

Ein gemeinsamer Hund der Eheleute, der mit im Haushalt lebt, wird bei der Ehescheidung nach den Regeln über die Verteilung von „Haushaltsgegenständen“ aufgeteilt. Dem geschiedenen Ehemann wurde in einem vom OLG Schleswig entschiedenen Verfahren eine Basset-Hündin zugesprochen, während der Boxerrüde und der Cocker Spaniel bei der geschiedenen Ehefrau verblieben (OLG Schleswig, Az 15 UF 143/12, Beschluss vom 20.2.2013, Pressemitteilung)