Erbstreit kann Steuer mindern

Kosten einer (Teil-)Erbauseinandersetzung (zB Aufwand für ein Bewertungsgutachten) sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlcihkeit abzugsfähig (BFH, Urteil vom 09.12.2009, II R 37/08). Dadurch verringern sich der steuerpflichtige Erwerb und damit die Steuer.