Mit Urteil vom 11.11.2009, Az. XII ZR 210/05 (abgedruckt u.a. in ErbR, 2010, S. 88 ff.), hat der BGH seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass Erben ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen können, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung darstellt.
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Mit Urteil vom 11.11.2009, Az. XII ZR 210/05 (abgedruckt u.a. in ErbR, 2010, S. 88 ff.), hat der BGH seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass Erben ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen können, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung darstellt.
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Bisher konnten Schwiegereltern mit Blick auf die Ehe gemachte Geschenke an den Ehegatten ihres Kindes in aller Regel nicht zurückverlangen, wenn die Ehe später geschieden wird. In einer Grundsatzentscheidung sieht der Bundesgerichtshof dies jetzt anders (BGH XII ZR 189/06): (Finanzielle) Zuwendungen sind danach echte Schenkungen. Scheitere die Ehe, entfalle die Geschäftsgrundlage für die Schenkung. Wenn […]
Erben können mit Stimmenmehrheit ein Mietverhältnis kündigen
Mit Urteil vom 11.11.2009, Az. XII ZR 210/05 (abgedruckt u.a. in ErbR, 2010, S. 88 ff.), hat der BGH seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass Erben ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen können, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung darstellt.
Erben können mit Stimmenmehrheit ein Mietverhältnis kündigen
Mit Urteil vom 11.11.2009, Az. XII ZR 210/05 (abgedruckt u.a. in ErbR, 2010, S. 88 ff.), hat der BGH seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass Erben ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen können, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung darstellt.
Rückforderung eines Geschenks durch Schwiegereltern
Bisher konnten Schwiegereltern mit Blick auf die Ehe gemachte Geschenke an den Ehegatten ihres Kindes in aller Regel nicht zurückverlangen, wenn die Ehe später geschieden wird. In einer Grundsatzentscheidung sieht der Bundesgerichtshof dies jetzt anders (BGH XII ZR 189/06): (Finanzielle) Zuwendungen sind danach echte Schenkungen. Scheitere die Ehe, entfalle die Geschäftsgrundlage für die Schenkung. Wenn […]