Herrn Rechtsanwalt Dr. Lenard Bock wurde im März 2022 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen. Er ergänzt damit seine bestehende Fachanwaltschaft als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und ist damit vor allem auch an der Schnittstelle dieser beiden Gebiete besonders qualifiziert.

Wir freuen uns, die familienrechtliche Praxis unserer Sozietät mit nunmehr drei Fachanwälten für Familienrecht weiter dadurch stärken zu können.