Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie („DiRUG“) wurde am 10.06.2021 auf Basis der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 19/30523) vom Bundestag beschlossen. In der Sitzung des Bundesrats vom 25.06.2021 wurde förmlich festgestellt, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht anruft. Das Gesetz ist damit nach Art. 78 Var. 2 GG zustande gekommen. Das Gesetz tritt überwiegend zum 01.08.2022 in Kraft.
Herzstück des Gesetzes sind Vorschriften zur erstmals im deutschen Recht möglichen digitalen Gründung einer GmbH, ohne dass auch nur einer der Beteiligten beim Notar persönlich erscheinen muss. Erfolgen wird die Beurkundung im Wege einer Videokonferenz über ein von der Bundesnotarkammer zu entwickelndes und zu betreibendes Konferenzsystem. Auch bestimmte Beglaubigungen durch einen Notar bei GmbHs und Aktiengesellschaften werden digital möglich.
Unser Partner Dr. Lenard Bock hat die einschlägigen Vorschriften zum Beurkundungsverfahren des Regierungsentwurfs, der nunmehr weitgehend als Gesetz verabschiedet ist, in RNotZ 2021, 326 – 337 („Online-Gründung von GmbHs und veränderte Registerpublizität – der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“) näher kommentiert.