Nach Jahrzehnten gab der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung auf: Das Aufteilungsverbot verhinderte, dass privat und beruflich veranlasste Aufwendungen überhaupt abgezogen werden können. Entschieden hat der BFH diese Frage für eine Dienstreise: Die beruflich bedingten Kosten können anteilig abgezogen werden, auch wenn Gewerbetreibende und Freiberufler mit der Dienstreise einen Urlaub verbinden. Das ist neu und […]
Kosten einer (Teil-)Erbauseinandersetzung (zB Aufwand für ein Bewertungsgutachten) sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlcihkeit abzugsfähig (BFH, Urteil vom 09.12.2009, II R 37/08). Dadurch verringern sich der steuerpflichtige Erwerb und damit die Steuer.
Kosten einer (Teil-)Erbauseinandersetzung (zB Aufwand für ein Bewertungsgutachten) sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlcihkeit abzugsfähig (BFH, Urteil vom 09.12.2009, II R 37/08). Dadurch verringern sich der steuerpflichtige Erwerb und damit die Steuer.
Steuerliches Aufteilungsverbot fällt
Nach Jahrzehnten gab der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung auf: Das Aufteilungsverbot verhinderte, dass privat und beruflich veranlasste Aufwendungen überhaupt abgezogen werden können. Entschieden hat der BFH diese Frage für eine Dienstreise: Die beruflich bedingten Kosten können anteilig abgezogen werden, auch wenn Gewerbetreibende und Freiberufler mit der Dienstreise einen Urlaub verbinden. Das ist neu und […]
Erbstreit kann Steuer mindern
Kosten einer (Teil-)Erbauseinandersetzung (zB Aufwand für ein Bewertungsgutachten) sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlcihkeit abzugsfähig (BFH, Urteil vom 09.12.2009, II R 37/08). Dadurch verringern sich der steuerpflichtige Erwerb und damit die Steuer.
Erbstreit kann Steuer mindern
Kosten einer (Teil-)Erbauseinandersetzung (zB Aufwand für ein Bewertungsgutachten) sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlcihkeit abzugsfähig (BFH, Urteil vom 09.12.2009, II R 37/08). Dadurch verringern sich der steuerpflichtige Erwerb und damit die Steuer.