BGH erklärt verbraucherfeindliche Klauseln zum Rückkaufswert bei Lebens- und Rentenversicherungen für unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 25.07.2012 – IV ZR 201/10) hat entschieden, dass Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, nach welchen die Abschlusskosten mit den ersten Sparbeiträgen verrechnet werden, eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstellen und deshalb unwirksam sind. Die Abschlusskosten beinhalten zu einem erheblichen Teil Vermittlungsprovisionen und Zusatzprovisionen für die Policenausfertigung. Die Verrechung von Abschlusskosten […]