Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzbar
Seit 2007 werden Ausgaben für ein Arbeitszimmer nur noch dann vom Finanzamt akzeptiert, wenn dieses Zimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2010 (2 BvL 13/09) ist diese gesetzliche Regelung verfassungswidrig, soweit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und der Arbeitsplatz in der Wohnung nur beruflich oder betrieblich genutzt wird.
Der Gesetzgeber muss nun ab 01.01.2007 eine neue Regelung beschließen. Steuerpflichtige können für 2007, 2008 und 2009 diese Kosten noch ansetzen, wenn diese Jahre noch nicht endgültig veranlagt sind. In vielen Fällen werden Lehrer oder Mitarbeiter im Außendienst davon profitieren können.