Wir freuen uns, dass Frau Rechtsanwältin Rosa Löw seit März 2026 berechtigt ist , die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen. Die Verleihung erfolgte durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht steht Frau Löw mit ihrer fachlichen Expertise unseren Mandanten kompetent in arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite.
Wir freuen uns, unser Beratungsangebot für unsere Mandanten durch diese zusätzliche Qualifikation weiter zu stärken.