Unwirksame Renovierungsklausel, aber „krasse“ Farben als Schaden
Die in vorgedruckten Mietverträgen enthaltenen Regeln zur Renovierung erweisen sich wegen der geänderten Rechtsprechung heute oft als unzulässig: Der Mieter kann unrenoviert die Räume zurückgeben. Und wenn der Mieter die Wände zB mit „krassen“ Farben angestrichen hat? Manche Gerichte sehen in der Rückgabe einer Wohnung mit kräftigem Farbanstrich, der die Grenzen des normalen Geschmacks überschreitet und eine Neuvermietung so praktisch unmöglich macht, eine Pflichtverletzung des Mieters. Unabhängig davon, ob die Regel zur Renovierung wirksam ist oder nicht, muss dann der Mieter grundsätzlich Schadenersatz an den Vermieter zahlen (zB Landgericht Essen, Urteil vom 17.02.2011, 10 S 344/10).