Zum 1. Januar 2015 wird der für Unterhaltspflichtige in der „Düsseldorfer Tabelle“ zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht. Der notwendige Selbstbehalt steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000,00 Euro auf 1.080,00 Euro, sofern sie für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zur Zahlung verpflichtet sind. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt von 800,00 Euro auf 880,00 Euro. Die Anpassung berücksichtigt u.a. die Erhöhung der SGB II-Sätze („Hartz IV“) zum 1.1.2015.
Der Kindesunterhalt kann zum 1.1.2015 aufgrund der gesetzlichen Regelungen zunächst nicht erhöht werden, da er sich nach dem durch das Bundesfinanzministerium festzusetzenden steuerlichen Kinderfreibetrag richtet. Eine Anhebung des Kinderfreibetrages durch das Bundesfinanzministerium soll voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres erfolgen. Bis zu einer Anhebung bleibt es daher bei den Kindesunterhaltsbeträgen. Alles weitere finden Sie in der Düsseldorfer Tabelle .

Zum 1. Januar 2015 wird der für Unterhaltspflichtige in der „Düsseldorfer Tabelle“ zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht. Der notwendige Selbstbehalt steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000,00 Euro auf 1.080,00 Euro, sofern sie für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zur Zahlung verpflichtet sind. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt von 800,00 Euro auf 880,00 Euro. Die Anpassung berücksichtigt u.a. die Erhöhung der SGB II-Sätze („Hartz IV“) zum 1.1.2015.
Der Kindesunterhalt kann zum 1.1.2015 aufgrund der gesetzlichen Regelungen zunächst nicht erhöht werden, da er sich nach dem durch das Bundesfinanzministerium festzusetzenden steuerlichen Kinderfreibetrag richtet. Eine Anhebung des Kinderfreibetrages durch das Bundesfinanzministerium soll voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres erfolgen. Bis zu einer Anhebung bleibt es daher bei den Kindesunterhaltsbeträgen. Alles weitere finden Sie in der Düsseldorfer Tabelle .

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

zum zweiten Mal haben wir nun unseren mit 10.000.00 EUR vergebenen Preis für besonderes soziales Engagement in Südhessen, den DARMSTÄDTER LÖWEN, vergeben.

Preisträger in diesem Jahr ist der Verein Wildwasser Darmstadt e.V. Der Verein wurde 1987 von Frauen gegründet, die beschlossen hatten, das Tabu des sexuellen Missbrauchs von Mädchen und Jungen zu brechen, das persönliche und gesellschaftliche Schweigen zu beenden und sich gegen jegliche Form sexualisierter Gewalt zu engagieren. Heute beschäftigt der Verein fünf Mitarbeiterinnen und gilt als anerkannte Fachberatungsstelle im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Mädchen und Jungen.

Eine Vorjury unter Mitwirkung des Darmstädter Oberbürgermeisters Jochen Partsch, des Bensheimer Ersten Stadtrats Helmut Sachwitz und Herrn Christof Rauen, dem Geschäftsführer der Firma Resopal GmbH sowie den beiden Partnern unserer Sozietät Dr. Klaus Berghäuser und Dr. Rainer Wieland, hatte für die Preisvergabe zunächst drei Kandidaten ausgewählt. Zu diesen zählten neben Wildwasser Darmstadt e.V. der Verein „Sterntaler-Kinderträume, Zukunftsträume“ sowie „Magnolya e.V.“

Die große Mehrheit von Ihnen hat anschließend in einer Befragung für Wildwasser Darmstadt e.V. gestimmt.

Die Verleihung des DARMSTÄDTER LÖWEN fand am 16. September 2014 in den Räumen unserer Anwaltskanzlei statt. In ihrer Laudatio würdigten Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch und Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Berghäuser die Verdienste des Vereins und dessen Engagement in einer Gesellschaft, in der Missbrauch leider immer noch alltäglich ist und über das Internet neuen Nährstoff findet.

Wir danken allen von Ihnen, die an unserer Abstimmung teilgenommen haben und würden uns freuen, wenn sich einige von Ihnen dazu entschließen, die Tätigkeit des Preisträgers und/oder auch der beiden anderen Vereine, die zur Auswahl standen, durch Spenden zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Berghäuser
Rechtsanwalt

Rundschreiben_mit_Logo

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

zum zweiten Mal haben wir nun unseren mit 10.000.00 EUR vergebenen Preis für besonderes soziales Engagement in Südhessen, den DARMSTÄDTER LÖWEN, vergeben.

Preisträger in diesem Jahr ist der Verein Wildwasser Darmstadt e.V. Der Verein wurde 1987 von Frauen gegründet, die beschlossen hatten, das Tabu des sexuellen Missbrauchs von Mädchen und Jungen zu brechen, das persönliche und gesellschaftliche Schweigen zu beenden und sich gegen jegliche Form sexualisierter Gewalt zu engagieren. Heute beschäftigt der Verein fünf Mitarbeiterinnen und gilt als anerkannte Fachberatungsstelle im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Mädchen und Jungen.

Eine Vorjury unter Mitwirkung des Darmstädter Oberbürgermeisters Jochen Partsch, des Bensheimer Ersten Stadtrats Helmut Sachwitz und Herrn Christof Rauen, dem Geschäftsführer der Firma Resopal GmbH sowie den beiden Partnern unserer Sozietät Dr. Klaus Berghäuser und Dr. Rainer Wieland, hatte für die Preisvergabe zunächst drei Kandidaten ausgewählt. Zu diesen zählten neben Wildwasser Darmstadt e.V. der Verein „Sterntaler-Kinderträume, Zukunftsträume“ sowie „Magnolya e.V.“

Die große Mehrheit von Ihnen hat anschließend in einer Befragung für Wildwasser Darmstadt e.V. gestimmt.

Die Verleihung des DARMSTÄDTER LÖWEN fand am 16. September 2014 in den Räumen unserer Anwaltskanzlei statt. In ihrer Laudatio würdigten Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch und Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Berghäuser die Verdienste des Vereins und dessen Engagement in einer Gesellschaft, in der Missbrauch leider immer noch alltäglich ist und über das Internet neuen Nährstoff findet.

Wir danken allen von Ihnen, die an unserer Abstimmung teilgenommen haben und würden uns freuen, wenn sich einige von Ihnen dazu entschließen, die Tätigkeit des Preisträgers und/oder auch der beiden anderen Vereine, die zur Auswahl standen, durch Spenden zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Berghäuser
Rechtsanwalt

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Ein Ehegatte meldet heimlich die Hausratversicherung für die gemeinsame Ehewohnung auf eine allein in seinem Eigentum stehende Wohnung um. Damit verstößt er während des Zusammenlebens gegen die ihn nach § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB treffende Vermögensfürsorgepflicht gegenüber dem anderen Ehegatten. Nachdem aufgrund eines späteren Einbruchs der entwendete Hausrat in der Ehewohnung nicht von der Versicherung ersetzt wurde, weil die Versichrung nicht mehr bestand, ist der Ehegatte gegenüber dem hintergangenen Ehegatten dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet.
(OLG Bremen, Az. 4 UF 40/14, Beschluss vom 19.9.2014).

Ein Ehegatte meldet heimlich die Hausratversicherung für die gemeinsame Ehewohnung auf eine allein in seinem Eigentum stehende Wohnung um. Damit verstößt er während des Zusammenlebens gegen die ihn nach § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB treffende Vermögensfürsorgepflicht gegenüber dem anderen Ehegatten. Nachdem aufgrund eines späteren Einbruchs der entwendete Hausrat in der Ehewohnung nicht von der Versicherung ersetzt wurde, weil die Versichrung nicht mehr bestand, ist der Ehegatte gegenüber dem hintergangenen Ehegatten dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet.
(OLG Bremen, Az. 4 UF 40/14, Beschluss vom 19.9.2014).

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandantinnen und Mandanten!

Wir freuen uns, dass nach einer Untersuchung der Zeitschrift „Focus“ unser Partner Dr. Stefan Landzettel zu den Top-Anwälten im Bereich „Familienrecht“ in ganz Deutschland gehört. Er überzeugt danach durch eine hohe Fachkompetenz und Expertise im genannten Fachbereich.

Die Liste der Topanwälte basiert auf rund 10.000 Empfehlungen, die die teilnehmenden Anwälte für Kolleginnen und Kollegen in den sechs Fachgebieten abgegeben haben. Um die Top-Kanzleien Deutschland zu ermitteln, befragte Focus über 2.600 Anwälte aus Wirtschaftskanzleien und Rechtsabteilungen in Unternehmen. Die Auswahl erfolgte über die Häufigkeit der Kollegenempfehlungen. Zusätzlich flossen die Empfehlungen der Vorjahresbefragungen ein. Die Anwälte und Kanzleien, die im deutschlandweiten Focus-Vergleich zu den führenden des Landes zählen, erhalten die Auszeichnungen „Top-Rechtsanwalt 2014“ bzw. „Top-Wirtschaftskanzlei 2014“ für ihr jeweiliges Fachgebiet.

Marcus Kircher, stellv. Focus-Chefredakteur sagt:

„Bei komplexen, juristischen Fragestellungen sind Unternehmen wie Privatpersonen auf das Know-how von Experten angewiesen. Die Anwaltslisten ermöglichen es unseren Lesern, gezielt einen Top-Juristen aus allen wichtigen Fachgebieten zu finden und so zu ihrem Recht zu kommen.“

 

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwälte&Notare
Falk Berghäuser Albach Landzettel
Wieland Berg PartnerschaftsG mbB

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandantinnen und Mandanten!

Wir freuen uns, dass nach einer Untersuchung der Zeitschrift „Focus“ unser Partner Dr. Stefan Landzettel zu den Top-Anwälten im Bereich „Familienrecht“ in ganz Deutschland gehört. Er überzeugt danach durch eine hohe Fachkompetenz und Expertise im genannten Fachbereich.

Die Liste der Topanwälte basiert auf rund 10.000 Empfehlungen, die die teilnehmenden Anwälte für Kolleginnen und Kollegen in den sechs Fachgebieten abgegeben haben. Um die Top-Kanzleien Deutschland zu ermitteln, befragte Focus über 2.600 Anwälte aus Wirtschaftskanzleien und Rechtsabteilungen in Unternehmen. Die Auswahl erfolgte über die Häufigkeit der Kollegenempfehlungen. Zusätzlich flossen die Empfehlungen der Vorjahresbefragungen ein. Die Anwälte und Kanzleien, die im deutschlandweiten Focus-Vergleich zu den führenden des Landes zählen, erhalten die Auszeichnungen „Top-Rechtsanwalt 2014“ bzw. „Top-Wirtschaftskanzlei 2014“ für ihr jeweiliges Fachgebiet.

Marcus Kircher, stellv. Focus-Chefredakteur sagt:

„Bei komplexen, juristischen Fragestellungen sind Unternehmen wie Privatpersonen auf das Know-how von Experten angewiesen. Die Anwaltslisten ermöglichen es unseren Lesern, gezielt einen Top-Juristen aus allen wichtigen Fachgebieten zu finden und so zu ihrem Recht zu kommen.“

 

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwälte&Notare
Falk Berghäuser Albach Landzettel
Wieland Berg PartnerschaftsG mbB

Der Bundestag hat das Rentenpaket und damit auch die Mütterente beschlossen. Sie tritt zum 01.07.2014 in Kraft. Elternteile, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben, erhalten damit einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind zusätzlich zu ihren bestehenden Rentenanrechten. Dadurch kann sich der Ehezeitanteil der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs erhöhen. Dies kann im Rahmen eines Abänderungsverfahrens gem. § 225 FamFG zu einer Überprüfung von Altentscheidung zum Versorgungsausgleich führen. Der Abänderungsantrag kann jedoch gem. § 226 Abs. 2 FamFG frühestens 6 Monate vor Rentenbezug aus dem abzuändernden Anrecht gestellt werden.

Der Bundestag hat das Rentenpaket und damit auch die Mütterente beschlossen. Sie tritt zum 01.07.2014 in Kraft. Elternteile, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben, erhalten damit einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind zusätzlich zu ihren bestehenden Rentenanrechten. Dadurch kann sich der Ehezeitanteil der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs erhöhen. Dies kann im Rahmen eines Abänderungsverfahrens gem. § 225 FamFG zu einer Überprüfung von Altentscheidung zum Versorgungsausgleich führen. Der Abänderungsantrag kann jedoch gem. § 226 Abs. 2 FamFG frühestens 6 Monate vor Rentenbezug aus dem abzuändernden Anrecht gestellt werden.