Die EU-Kommission will die Justiz ins 21. Jahrhundert bringen. Dafür hat sie am 16. Juli 2010 das so genannte Europäische Justizportal frei geschaltet. Die Seite soll Rechtsanwälten, Notaren, Richtern sowie Bürgern und Unternehmen die juristische Informationssuche erleichtern. In 22 EU-Sprachen stellt das Portal grundlegende Informationen über das Europarecht und die nationalen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten bereit.

Die EU-Kommission will die Justiz ins 21. Jahrhundert bringen. Dafür hat sie am 16. Juli 2010 das so genannte Europäische Justizportal frei geschaltet. Die Seite soll Rechtsanwälten, Notaren, Richtern sowie Bürgern und Unternehmen die juristische Informationssuche erleichtern. In 22 EU-Sprachen stellt das Portal grundlegende Informationen über das Europarecht und die nationalen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten bereit.

Seit 2007 werden Ausgaben für ein Arbeitszimmer nur noch dann vom Finanzamt akzeptiert, wenn dieses Zimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2010 (2 BvL 13/09) ist diese gesetzliche Regelung verfassungswidrig, soweit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und der Arbeitsplatz in der Wohnung nur beruflich oder betrieblich genutzt wird.

Der Gesetzgeber muss nun ab 01.01.2007 eine neue Regelung beschließen. Steuerpflichtige können für 2007, 2008 und 2009 diese Kosten noch ansetzen, wenn diese Jahre noch nicht endgültig veranlagt sind. In vielen Fällen werden Lehrer oder Mitarbeiter im Außendienst davon profitieren können.

Seit 2007 werden Ausgaben für ein Arbeitszimmer nur noch dann vom Finanzamt akzeptiert, wenn dieses Zimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2010 (2 BvL 13/09) ist diese gesetzliche Regelung verfassungswidrig, soweit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und der Arbeitsplatz in der Wohnung nur beruflich oder betrieblich genutzt wird.

Der Gesetzgeber muss nun ab 01.01.2007 eine neue Regelung beschließen. Steuerpflichtige können für 2007, 2008 und 2009 diese Kosten noch ansetzen, wenn diese Jahre noch nicht endgültig veranlagt sind. In vielen Fällen werden Lehrer oder Mitarbeiter im Außendienst davon profitieren können.

Nach Jahrzehnten gab der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung auf: Das Aufteilungsverbot verhinderte, dass privat und beruflich veranlasste Aufwendungen überhaupt abgezogen werden können. Entschieden hat der BFH diese Frage für eine Dienstreise: Die beruflich bedingten Kosten können anteilig abgezogen werden, auch wenn Gewerbetreibende und Freiberufler mit der Dienstreise einen Urlaub verbinden. Das ist neu und gilt vom Grundsatz her für alle gemischt veranlassten Aufwendungen. Das den Aufwand auslösende Moment wird entscheidend sein. Allerdings werden Ausgaben für repräsentative Kleidung nach wie vor auch nicht teilweise abgezogen werden können (BFH GrS 1/06).

Nach Jahrzehnten gab der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung auf: Das Aufteilungsverbot verhinderte, dass privat und beruflich veranlasste Aufwendungen überhaupt abgezogen werden können. Entschieden hat der BFH diese Frage für eine Dienstreise: Die beruflich bedingten Kosten können anteilig abgezogen werden, auch wenn Gewerbetreibende und Freiberufler mit der Dienstreise einen Urlaub verbinden. Das ist neu und gilt vom Grundsatz her für alle gemischt veranlassten Aufwendungen. Das den Aufwand auslösende Moment wird entscheidend sein. Allerdings werden Ausgaben für repräsentative Kleidung nach wie vor auch nicht teilweise abgezogen werden können (BFH GrS 1/06).

Kosten einer (Teil-)Erbauseinandersetzung (zB Aufwand für ein Bewertungsgutachten) sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlcihkeit abzugsfähig (BFH, Urteil vom 09.12.2009, II R 37/08). Dadurch verringern sich der steuerpflichtige Erwerb und damit die Steuer.

Kosten einer (Teil-)Erbauseinandersetzung (zB Aufwand für ein Bewertungsgutachten) sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlcihkeit abzugsfähig (BFH, Urteil vom 09.12.2009, II R 37/08). Dadurch verringern sich der steuerpflichtige Erwerb und damit die Steuer.

Der BGH hat mit Urteilen vom 28.04.2010, Az. IV ZR 73/08 und 230/08, seine Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 Abs. 1 BGB bei widerruflichen Bezugsberechtigungen im Rahmen von Lebensversicherungsverträgen geändert. Der BGH hat dabei die bisherige, auf ein Urteil des Reichsgerichts aus den 1930er Jahren zurückgehende und an der Summe der vom Erblasser gezahlten Prämien anknüpfende Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass es allein auf den Wert ankommt, den der Erblasser aus den Rechten seiner Lebensversicherung in der letzten – juristischen – Sekunde seines Lebens nach objektiven Kriterien für sein Leben hätte umsetzen können. In aller Regel ist dabei auf den Rückkaufswert abzustellen. Je nach Lage des Einzelfalls kann aber auch der Veräußerungserlös heranzuziehen sein.   

Der BGH hat mit Urteilen vom 28.04.2010, Az. IV ZR 73/08 und 230/08, seine Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 Abs. 1 BGB bei widerruflichen Bezugsberechtigungen im Rahmen von Lebensversicherungsverträgen geändert. Der BGH hat dabei die bisherige, auf ein Urteil des Reichsgerichts aus den 1930er Jahren zurückgehende und an der Summe der vom Erblasser gezahlten Prämien anknüpfende Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass es allein auf den Wert ankommt, den der Erblasser aus den Rechten seiner Lebensversicherung in der letzten – juristischen – Sekunde seines Lebens nach objektiven Kriterien für sein Leben hätte umsetzen können. In aller Regel ist dabei auf den Rückkaufswert abzustellen. Je nach Lage des Einzelfalls kann aber auch der Veräußerungserlös heranzuziehen sein.