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Die Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der zum 1. September 2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleichs ist laut Bundesverfassungsgericht verfassungsgemäß. Die frühere Rechtslage, nach der die Kürzung der Versorgungsbezüge bei der ausgleichspflichtigen Person an den tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs bei der ausgleichsberechtigten Person gekoppelt wurde, wäre zwar verfassungsrechtlich vertretbar gewesen, aber nicht geboten.
BVerfG, Beschluss vom 11.12.2014, BVerfG-Pressemitteilung

Die Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der zum 1. September 2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleichs ist laut Bundesverfassungsgericht verfassungsgemäß. Die frühere Rechtslage, nach der die Kürzung der Versorgungsbezüge bei der ausgleichspflichtigen Person an den tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs bei der ausgleichsberechtigten Person gekoppelt wurde, wäre zwar verfassungsrechtlich vertretbar gewesen, aber nicht geboten.
BVerfG, Beschluss vom 11.12.2014, BVerfG-Pressemitteilung