Steuervorauszahlungen eines Ehegatten

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zu einem oft strittigen Thema, meist nach einer Trennung, fortentwickelt (Urteil vom 22.03.2011, VII ZR 42/10): Überweist ein Ehegatte Vorauszahlungen aus einem an beide Eheleute adressierten Bescheid, dient diese Zahlung der Tilgung der Steuerschuld beider Ehegatten. Sie ist zunächst auf die Steuern beider Ehegatten anzurechnen. Bleibt ein Rest, ist dieser nach Kopfteilen an die Ehegatten auszuzahlen.