OLG Frankfurt am Main: Entscheidung eines Elternteils über eine Türkei-Reise mit einem minderjährigen Kind

Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind, so steht die Entscheidung, mit dem Kind Urlaub in der Türkei zu machen, wegen der gegenwärtigen dortigen Verhältnisse nicht allein dem betreuenden Elternteil zu. Hält der andere Elternteil eine Urlaubsreise des Kindes in die Türkei für zu gefährlich, kann dies einer Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB auf den die Reise beabsichtigenden Elternteil entgegenstehen (Az 5 UF 206/16, Beschluss vom 21.7.2016)