Die Einhaltung der Fortbildungspflicht für Architekten wird zunehmend von den Architektenkammern schärfer kontrolliert und auch sanktioniert. In diesem Zusammenhang ist auf eine Neuregelung in der Hessischen Bauordnung aufmerksam zu machen. Hier wurde eine Fortbildungsverpflichtung außerhalb der Bestimmungen des Architektenrechts normiert. Neu eingeführt wurde § 49 Absatz 8 HBO. Hier ist in Satz 1 Folgendes bestimmt: […]
Am 1. Januar 2011 ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Geändert hat sich der Selbstbehalt: Der notwendige Eigenbedarf wird für Erwerbstätige, die für minderjährige Kinder oder privilegierte Volljährige unterhaltspflichtig sind, von 900 Euro auf 950 Euro erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 Euro.
Am 1. Januar 2011 ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Geändert hat sich der Selbstbehalt: Der notwendige Eigenbedarf wird für Erwerbstätige, die für minderjährige Kinder oder privilegierte Volljährige unterhaltspflichtig sind, von 900 Euro auf 950 Euro erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 Euro.
Fortbildungspflicht für Architekten
Die Einhaltung der Fortbildungspflicht für Architekten wird zunehmend von den Architektenkammern schärfer kontrolliert und auch sanktioniert. In diesem Zusammenhang ist auf eine Neuregelung in der Hessischen Bauordnung aufmerksam zu machen. Hier wurde eine Fortbildungsverpflichtung außerhalb der Bestimmungen des Architektenrechts normiert. Neu eingeführt wurde § 49 Absatz 8 HBO. Hier ist in Satz 1 Folgendes bestimmt: […]
Düsseldorfer Tabelle: Neuer Selbstbehalt ab 2011
Am 1. Januar 2011 ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Geändert hat sich der Selbstbehalt: Der notwendige Eigenbedarf wird für Erwerbstätige, die für minderjährige Kinder oder privilegierte Volljährige unterhaltspflichtig sind, von 900 Euro auf 950 Euro erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 Euro.
Düsseldorfer Tabelle: Neuer Selbstbehalt ab 2011
Am 1. Januar 2011 ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Geändert hat sich der Selbstbehalt: Der notwendige Eigenbedarf wird für Erwerbstätige, die für minderjährige Kinder oder privilegierte Volljährige unterhaltspflichtig sind, von 900 Euro auf 950 Euro erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 Euro.