Die Einhaltung der Fortbildungspflicht für Architekten wird zunehmend von den Architektenkammern schärfer kontrolliert und auch sanktioniert. In diesem Zusammenhang ist auf eine Neuregelung in der Hessischen Bauordnung aufmerksam zu machen. Hier wurde eine Fortbildungsverpflichtung außerhalb der Bestimmungen des Architektenrechts normiert. Neu eingeführt wurde § 49 Absatz 8 HBO. Hier ist in Satz 1 Folgendes bestimmt: […]
Artikel Darmstädter Echo 12.02.2011
Artikel Darmstädter Echo 12.02.2011
Fortbildungspflicht für Architekten
Die Einhaltung der Fortbildungspflicht für Architekten wird zunehmend von den Architektenkammern schärfer kontrolliert und auch sanktioniert. In diesem Zusammenhang ist auf eine Neuregelung in der Hessischen Bauordnung aufmerksam zu machen. Hier wurde eine Fortbildungsverpflichtung außerhalb der Bestimmungen des Architektenrechts normiert. Neu eingeführt wurde § 49 Absatz 8 HBO. Hier ist in Satz 1 Folgendes bestimmt: […]