Ein gemeinsamer Hund der Eheleute, der mit im Haushalt lebt, wird bei der Ehescheidung nach den Regeln über die Verteilung von “Haushaltsgegenständen” aufgeteilt. Dem geschiedenen Ehemann wurde in einem vom OLG Schleswig entschiedenen Verfahren eine Basset-Hündin zugesprochen, während der Boxerrüde und der Cocker Spaniel bei der geschiedenen Ehefrau verblieben (OLG Schleswig, Az 15 UF 143/12, […]
https://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svg00RechtsAnwälte & Notare Darmstadthttps://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2022/12/logo-anwaelte-da-colored.svgRechtsAnwälte & Notare Darmstadt2013-04-03 06:23:512013-04-03 06:23:51Wo bleibt der Hund nach der Scheidung?
Am 1. März 2013 trat Artikel 3 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens zur internationalen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in Kraft. Damit ist eine Korrektur des nachehelichen Unterhalts verbunden. Nach dem Gesetz wird nochmals klargestellt, dass die Ehedauer bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts zu berücksichtigten ist, um unbillige Beschränkungen des nachehelichen Unterhalts zu vermeiden.
Am 1. März 2013 trat Artikel 3 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens zur internationalen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in Kraft. Damit ist eine Korrektur des nachehelichen Unterhalts verbunden. Nach dem Gesetz wird nochmals klargestellt, dass die Ehedauer bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts zu berücksichtigten ist, um unbillige Beschränkungen des nachehelichen Unterhalts zu vermeiden.
Wo bleibt der Hund nach der Scheidung?
Ein gemeinsamer Hund der Eheleute, der mit im Haushalt lebt, wird bei der Ehescheidung nach den Regeln über die Verteilung von “Haushaltsgegenständen” aufgeteilt. Dem geschiedenen Ehemann wurde in einem vom OLG Schleswig entschiedenen Verfahren eine Basset-Hündin zugesprochen, während der Boxerrüde und der Cocker Spaniel bei der geschiedenen Ehefrau verblieben (OLG Schleswig, Az 15 UF 143/12, […]
§ 1578b BGB – Änderung des Ehegattenunterhalts in Kraft
Am 1. März 2013 trat Artikel 3 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens zur internationalen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in Kraft. Damit ist eine Korrektur des nachehelichen Unterhalts verbunden. Nach dem Gesetz wird nochmals klargestellt, dass die Ehedauer bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts zu berücksichtigten ist, um unbillige Beschränkungen des nachehelichen Unterhalts zu vermeiden.
§ 1578b BGB – Änderung des Ehegattenunterhalts in Kraft
Am 1. März 2013 trat Artikel 3 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens zur internationalen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in Kraft. Damit ist eine Korrektur des nachehelichen Unterhalts verbunden. Nach dem Gesetz wird nochmals klargestellt, dass die Ehedauer bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts zu berücksichtigten ist, um unbillige Beschränkungen des nachehelichen Unterhalts zu vermeiden.