EuGHMR: Deutschland diskriminiert Väter außerehelich geborener Kinder
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) hat in seinem Urteil vom 3.12.2009 entschieden, dass Deutschland Väter außerehelich geborener Kinder beim Zugang zur (gemeinsamen) elterlichen Sorge diskriminiere.Der Ausschluss einer gerichtlichen Einzelfallprüfung der Alleinsorge der Mutter gemäß § 1612 a II BGB verstoße gegen Art 14 EMRK i.V. mit Art.8 EMRK (Urteil in englischer Sprache).