Dr. Wulf Albach
Rechtsanwalt & Notar a.D.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Dr. Wulf Albach ist
- Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main (www.rechtsanwaltskammer-ffm.de)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (www.ag-arbeitsrecht.de)
- Mitglied des Ausschusses Rechtsanwaltsvergütung der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de)
Vita
- Geburtsjahr: 1956
- Studium: 1977-1982 in Bonn
- 1. Staatsexamen: 1982
- Referendariat: 1983-1986 in Hamburg mit Wahlstation im damaligen Anwaltsbüro Pritchard Englefield&Tobin, London
- 2. Staatsexamen: 1986
- Promotion: 1986 mit Dissertation zum Thema „Die Einmanngründung der GmbH“
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: 1987
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1994
- Bestellung zum Notar: 2000
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2006
- Altersbedingte Aufgabe des Notaramtes Juli 2026
Inhaltliche Schwerpunkte:
Seit dem Eintritt in die Kanzlei ist Herr Dr. Albach ausschließlich im Bereich des Zivilrechts tätig. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Arbeitsrecht und im Gesellschaftsrecht. Daneben ist Herr Dr. Albach auch im sonstigen Zivilrecht (insbesondere: Kauf- und Vertragsrecht, allgemeines Vertragsrecht, Erbrecht, anwaltliches Gebührenrecht) tätig.
Im Arbeitsrecht ist er als Anwalt in allen Bereichen des Arbeitsrechts tätig. Dabei berät und vertritt Herr Dr. Albach sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer.
Im individuellen Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Dr. Albach zu allen im Arbeitsrecht vorkommenden Themen, insbesondere zu folgenden Fragen:
- Formulierung und Ausgestaltung von Arbeitsverträgen vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses.
- Konflikte im laufenden Arbeitsverhältnis (z.B. finanzielle Auseinandersetzungen, Abmahnungen, Kündigungsandrohungen).
- Vor und nach Ausspruch von Kündigungen Beratung zu sinnvollen Handlungs-/Reaktionsmöglichkeiten, soweit möglich immer auch mit dem Ziel einer vernünftigen einvernehmlichen Regelung.
- Soweit erforderlich, konsequente Vertretung im Prozess vor den Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht durch. Dies betrifft insbesondere die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen, auch hier in aller Regel mit der Erörterung sinnvoller Einigungsmöglichkeiten.
- Beratung und Vertretung in gleicher Weise zu ganz ähnlichen Themen von Geschäftsführern oder sonstigen Organvertretern von Gesellschaften oder juristischen Personen, gerade auch im Hinblick auf die hier im Vergleich zu Arbeitsverhältnissen zu beachtenden Besonderheiten. Hier sind seine speziellen Kenntnisse des Gesellschaftsrechts von großem Vorteil.
Auch im kollektiven Arbeitsrecht ist Herr Dr. Albach tätig, etwa bei
- Beratung von Arbeitgebern und Betriebsräten zu Rechten und Pflichten der Betriebspartner (Arbeitgeber, Betriebsrat) in der betrieblichen Zusammenarbeit, insbesondere auch zu Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats.
- Vertretung der Betriebspartner bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen/Sozialpläne.
Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Gesellschaftsrecht u.a. bei folgenden Themen:
- Beratung bei der Gründung, aber auch Beendigung von Personengesellschaften (Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Kommandit- und offene Handelsgesellschaften) wie auch von Kapitalgesellschaften (vor allem GmbH und AG) nebst Entwurf von auf den Einzelfall zugeschnittenen Gesellschaftsverträgen.
- Abänderung bestehender Gesellschaftsverträge, insbesondere unter Anpassung an aktuelle Rechtsentwicklungen.
- Beratung und Vertretung von Gesellschaftern, aber auch Gesellschaften bei Auseinandersetzungen im Kreise der Gesellschafter.
- Fragen von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern zu ihren Rechten und Pflichten in ihrer Stellung als Organ der von ihnen vertretenden Gesellschaft, aber auch zu ihren Rechten und Pflichten aus ihrem Anstellungsvertrag.
Neben diesen Schwerpunkten im Arbeits- und Gesellschaftsrecht vertritt Herr Dr. Albach Mandanten im allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht. Durch seine Tätigkeit im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (www.rechtsanwaltskammer-ffm.de) (insbesondere als Vorsitzender der Gebührenabteilung der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main), aber auch durch seine Mitgliedschaft im Ausschuss Rechtsanwaltsvergütung der Bundesrechtsanwaltskammer verfügt Herr Dr. Albach über besondere Kenntnisse des anwaltlichen Gebührenrechts. Auch Mandanten vertritt und berät er zu Fragen des anwaltlichen Gebührenrechts und vertritt sie in Auseinandersetzungen und Prozessen über anwaltliche Gebührenforderungen. Im Rahmen seiner Tätigkeit in der Gebührenabteilung der Rechtsanwaltskammer erstattet Herr Dr. Albach regelmäßig Gutachten zur Angemessenheit anwaltlicher Rechnungen.
Herr Dr. Albach ist auch im Bereich des Erbrechts tätig. Er berät zu allen anfallenden erbrechtlichen Fragen und vertritt Mandanten bei Auseinandersetzungen auf diesem Gebiet.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Wulf Albach betreut regelmäßig eine Reihe unterschiedlich großer Firmen, auch Aktiengesellschaften, in allen anfallenden gesellschaftsrechtlichen Fragen.
Herr Dr. Albach – soweit erforderlich – mit anderen Kollegen des Büros oder auch mit erfahrenen Steuerberatern zusammen, soweit es um steuerliche oder sonstige außerhalb seiner Tätigkeitsbereiche liegende Rechtsfragen geht. Bei Bedarf vermittelt er auch entsprechende fachkundige Beratung.
Veröffentlichungen:
- Die Einmanngründung der GmbH, Bonn 1986
