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Gewerblicher Rechtsschutz

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Gewerblicher Rechtsschutz

Das Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes befasst sich mit dem unlauteren Wettbewerb, mit gewerblichen Schutzrechten, mit Kennzeichnungsrechten und mit dem Urheberrecht. Zu den gewerblichen Schutzrechten gehören die im Register eingetragenen Rechte, die technische und ästhetische Leistung schützen. Zu den gewerblichen Schutzrechten gehören technische Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Sortenschutzrechte, Geschmacksmuster und Marken.

Wir beraten und vertreten außergerichtlich und gerichtlich. Große Bedeutung hat die Abmahnung. Hier muss unverzüglich überprüft werden, ob der Vorwurf zutrifft oder nicht, um gegebenenfalls hohe (unnötige) Kosten eines Gerichtsprozesses zu vermeiden.

Mit einer einstweiligen Verfügung kann ein unzulässiges Verhalten kurzfristig und wirkungsvoll untersagt werden. Hierbei sind auch viele formale Voraussetzungen zu beachten. Aber auch wer zu Unrecht in Anspruch genommen wird, kann sich durch Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung wenden.

Im Fokus der Unternehmen steht vermehrt ihre Außendarstellung mit Hilfe von Marken und Unternehmenskennzeichen. Diese sollten frühzeitig durch Eintragung von Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt gesichert werden. Nach Eintragung einer Marke sollte diese ständig überwacht werden, damit andere Kennzeichen diesen Schutz nicht gefährden können. Viele Unternehmen haben kreative Ideen, die zu einem besonderen Design führen. Dieses muss vor Nachahmern und vor Ausbeutung geschützt werden. Hier können Geschmacksmuster und andere Rechte eingesetzt werden.

Zunehmend wichtiger wird das Wettbewerbsrecht, das im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt ist. Irreführende Werbung oder unlautere Geschäftspraktiken sind verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist vergleichbare Werbung heute zulässig. Unzumutbare Belästigungen sind nach wie vor untersagt.

Unsere Kanzlei hat jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, vor allem im Wettbewerbsrecht, im Markenrecht, im Urheberrecht, bei der Durchsetzung und bei der Abwehr von Ansprüchen, bei Abmahnungen, Hauptsacheklagen und Unterlassungsklagen.

In diesem Kontext arbeiten wir seit Jahrzehnten mit einem bundesweit tätigen Verband zur Förderung gewerblicher Interessen zusammen.

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Dr. Rainer Wieland

Rechtsanwalt & Notar
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