Dr. Stefan Landzettel

Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt & Notar Dr. Stefan Landzettel ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (www.familienanwaelte-dav.de und www.erbrecht-erbr.de)

Vita

  • Geburtsjahr: 1967
  • Studium 1986 bis 1991 in Frankfurt/M.
  • 1. Staatsexamen: 1991
  • Referendariat u.a. an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, einer internationalen Anwaltskanzlei in Brüssel und dem Wettbewerbssenat des OLG Frankfurt/M.
  • 2. Staatsexamen: 1995
  • Promotion: 1995 mit Dissertation zum Thema “Unterschiede und Gemeinsamkeiten des deutschen und europäischen Fusionskontrollrechts – ein problemorientierter Vergleich”
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: 1995
  • Fachanwalt für Familienrecht seit 1999
  • Fachanwalt für Erbrecht seit 2005
  • 2008 Bestellung zum Notar

Inhaltliche Schwerpunkte

Seit dem Eintritt in die Kanzlei 1995 liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Familien- und Erbrecht.

Daneben ist Herr Dr. Landzettel auch im Zivilrecht tätig (insbesondere: Kauf- und Werkvertragsrecht, Factoring).

Das Spektrum seiner anwaltlichen Tätigkeit im Familienrecht umfasst dabei alle relevanten Bereiche, ebenso aber auch Randgebiete.

Herr Dr. Landzettel berät vorsorgend in „guten Zeiten“ durch die Ausgestaltung geeigneter Eheverträge.
Er entwickelt und verhandele im Krisenfall geeignete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Wenn es unvermeidbar ist, setzt Herr Dr. Landzettel die Rechte seiner Mandanten auf Unterhalt, Versorgungsausgleich, Ehewohnung und Hausrat schnell und zielgerichtet durch, vertritt sie bei der Geltendmachung von Sorgerecht und Umgangsrecht und begleitet sie bei langwierigen und schwierigen Vermögens-auseinandersetzungen.

Außerdem vertritt Herr Dr. Landzettel seine Mandanten im Scheidungsverfahren und allen notwendigen Folgeverfahren (z.B. Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich).

In der FOCUS-SPEZIAL Anwaltsliste 2014 wurde Rechtsanwalt & Notar Dr. Stefan Landzettel als Top-Anwalt im Bereich Familienrecht genannt.

Im Erbrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit:

  • Herr Dr. Landzettel entwickelt und plant mit seinen Mandanten Lösungen für die Unternehmensnachfolgen.
  • Er berät sie bei der Errichtung von Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen zum Zwecke der Erbfolgeregelung und hilft bei der Gestaltung von Schenkungsverträgen im Vorgriff auf den Erbfall.
  • Er unterstützt seine Mandanten bei der steuerlichen Optimierung zum Zwecke der Vermeidung unnötiger Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer.
  • Er vertritt seine Mandanten im Erbscheinverfahren, in Erbauseinander-setzungen, bei der Testamentsanfechtung, der Erfüllung von Vermächtnissen und der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Im Zivilrecht ist Herr Dr. Landzettel im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit vorwiegend im

  • Kauf- und Werkvertragsrecht
  • Factoring

tätig. Hier vertritt er vor allem mehrere Factoringunternehmen, Privatschulen und namhafte Autohäuser.

Auch die Schwerpunkte seiner notariellen Tätigkeit liegen im familien- und erbrechtlichen Bereich. Hier steht Herr Dr. Landzettel für Beratung und Beurkundungen insbesondere zur Verfügung, wenn es um

  • Ehe- und Partnerschaftsverträge
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Testamente und Erbverträge
  • Auseinandersetzungsverträge
  • Adoptionen
  • Erbauseinandersetzungsverträge

geht.

Daneben ist Herr Dr. Landzettel als Notar im Immobilien- und Gesellschaftsrecht tätig. Er betreut seine Mandanten dabei vorwiegend in folgenden Bereichen:

Immobilienrecht

  • Immobiliengeschäfte
  • Projektentwicklungen und Immobilienfinanzierungen
  • Teilungserklärungen
  • Bauträgerverträge
  • Erbbaurechtsverträge

Gesellschaftsrecht

  • M&A Transaktionen
  • Umwandlungen
  • Gesellschaftsgründungen
  • Satzungsänderungen einschließlich Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
  • Hauptversammlungen
  • Unternehmensverträge
  • Handelsregisteranmeldungen

Rechtsanwalt und Notar Dr. Stefan Landzettel betreut mehrere Firmen, darunter auch Aktiengesellschaften, in allen notariellen Fragen.

Bei komplexen Mandaten arbeitet er regelmäßig mit erfahrenen Steuerberatern und Sachverständigen zusammen und vermittelt bei Bedarf auch entsprechende Kontakte.

Veröffentlichungen:

  • Unterschiede und Gemeinsamkeiten des deutschen und europäischen Fusionskontrollrechts – ein problemorientierter Vergleich –; Peter Lang Verlag, Frankfurt 1995
  • Die allgemeine Härteregelung des § 91 Abs. 2 Satz 2 BSHG in der aktuellen Rechtsprechung, FamRZ 2004, S. 1936 ff.
  • Tod der armen Partei vor Prozesskostenhilfebewilligung im Scheidungsverfahren, FamRZ 2011, S. 345 f.
  • Zusammen mit Herrn Dipl. Jur. und Rechtsreferendar Sebastian Knell: Unterhaltsanspruch nach § 1615 l BGB, Anmerkung zum Beschluss des OLG Köln vom 21.02.2017, 25 UF 149/16, Forum Familienrecht 2017, S. 374 ff.

 

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