Dr. Lenard Bock, LL.M. (London)
Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Europajurist (Univ. Würzburg)
Rechtsanwalt Dr. Lenard Bock ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (www.familienanwaelte-dav.de)
Vita
- Jahrgang 1985
- „Anderer Dienst im Ausland“ an der Kaleo Secondary Technical School, Ghana (2004 – 2005)
- Studium der Rechtswissenschaften und „Begleitstudium im Europäischen Recht“ an der Julius-Maximilians Universität Würzburg (2005 – 2010)
- Erste juristische Staatsprüfung: 2010
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Christoph Teichmann am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht an der Julius-Maximilians Universität Würzburg (2010 – 2013)
- Masterstudiengang („LL.M.“) an der London School of Economics and Political Science im Bereich „Corporate Law“ (2011 – 2012)
- Promotion an der Julius-Maximilians Universität Würzburg im Jahr 2016 mit einer Dissertation zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema
- Referendariat am Landgericht Darmstadt (2013 – 2015)
- Zweites Juristisches Staatsexamen: 2015
- Zulassung als Rechtsanwalt: 2015
- Rechtsanwalt in zwei großen internationalen Wirtschaftskanzleien in Frankfurt mit Schwerpunkt im Bereich Corporate/M&A (2015 – 2017)
- seit 2018 in unserer Kanzlei tätig
- Erfolgreiches Bestehen der notariellen Fachprüfung 2020 (Prüfungskampagne 2019/II)
- Bestellung zum Notar: 2022
Inhaltliche Schwerpunkte
Anwalt
Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Dr. Bock liegen sehr deutlich im Familienrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht und im Erbrecht.
Herr Dr. Bock berät und vertritt seine Mandanten in allen Bereichen des Familienrechts. Er vertritt seine Mandanten im Scheidungsverfahren und allen notwendigen Folgeverfahren, sowie außergerichtlich und gerichtlich in Familiensachen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Umgangsrecht. Er berät zur Gestaltung von Eheverträgen und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und vertritt in Verhandlungen über solche Vereinbarungen die Interessen meiner Mandanten.
Im Gesellschaftsrecht berät Herr Dr. Lenard Bock in allen Lebensphasen einer Gesellschaft, von der Gründungsphase über Anpassungen oder grundlegenden Überarbeitungen von Gesellschaftsverträgen und Restrukturierungen bis hin zu allen Fragen der Beendigung oder des Verkaufs von Gesellschaften sowie des Ausscheidens einzelner Gesellschafter. Er hat umfassende Erfahrung bei der Beratung von Start-ups, insbesondere hinsichtlich der Gründung, späteren Finanzierungsrunden, Restrukturierungen, Joint-Venture und Kooperationsverträgen und beim Beteiligungsverkauf / Exit. Zudem vertritt er bei Gesellschafterstreitigkeiten oder bei Haftungsfragen von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern.
Im Erbrecht vertritt Rechtsanwalt Dr. Lenard Bock Mandanten in Prozessen um das Erbe und bei Abwehr oder Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Er berät Mandanten bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen.
Neben diesen Schwerpunkten berät und vertritt er Mandanten im allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht.
Notar
Als Notar ist Herr Dr. Bock in der gesamten Bandbreite notarieller Tätigkeiten tätig. Hier steht er für Beratung und Beurkundungen insbesondere zur Verfügung:
Gesellschaftsrecht:
- Gesellschaftsgründungen (Entwurf, Gestaltung und – soweit erforderlich – Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister).
- Änderungen des Gesellschaftsvertrages (Satzungsänderungen) in jeder Hinsicht, einschließlich Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen.
- Umwandlungen (insbesondere Verschmelzungen, Ausgliederungen, Abspaltungen, aber auch alle sonstigen umwandlungsrechtlichen Vorgänge)
- Beratung bei und notarielle Begleitung von Unternehmensverkäufen
- Beurkundung von Hauptversammlungen
- Entwurf, Beurkundung und Anmeldung von Unternehmensverträgen
- Handelsregisteranmeldungen aller Art
Familien- und Erbrecht:
- Ehe- und Partnerschaftsverträge
- Betreuungs- und Patientenverfügungen
- Vorsorgevollmachten
- Testamente und Erbverträge
- Erbscheinsanträge
- (Erb)Auseinandersetzungsverträge unter Miterben
- Adoptionen
- Übergabeverträge im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
Immobilienrecht:
- Kauf und Überlassung von Grundstücken und Wohnungen
- Immobilienfinanzierungen wie Grundschuld und Hypothek
- Auseinandersetzungsverträge unter Gesellschaftern
- Teilungserklärungen von Wohnungseigentum
- Bauträgerverträge
- Erbbaurechtsverträge
Seine internationale Ausbildung und seine Transaktionserfahrung aus seiner Tätigkeit in führenden internationalen Wirtschaftskanzleien ermöglichen ihm zudem auch eine umfassende Beratung in englischer Sprache und zu Sachverhalten mit grenzüberschreitendem Bezug. Herr Dr. Bock berät und vertritt seine Mandanten insbesondere auch in familien- und erbrechtlichen Fragen mit internationalem Bezug.
Rechtsanwalt & Notar Dr. Lenard Bock publiziert regelmäßig in anerkannten Fachzeitschriften zu Themen innerhalb seiner Schwerpunkte.
Veröffentlichungen:
- Company Hijacking im Vereinigten Königreich, ZIP 2012, 2449-1452
- Der Harmonisierungserfolg der Publizitätsrichtlinie – Eine Untersuchung am Beispiel der Umsetzung in Deutschland und im Vereinigten Königreich, Nomos 2016
- Verknüpfung der Handels- und Gesellschaftsregister in Europa, GmbHR 2018, 281-289
- Online-Gründung und Digitalisierung im Gesellschaftsrecht – Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, DNotZ 2018, 643-661
- Schenkung von Kommanditanteilen an minderjährige Kinder – Zugleich Anmerkungen zu den Beschlüssen des OLG Brandenburg v. 16. 7. 2019 – W 53/17, OLG Oldenburg v. 17. 7. 2019 – W 53/19 und OLG Schleswig v. 27. 1. 2020 – 15 WF 70/19 –, DNotZ 2020, 643-653
- Online-Gründung von GmbHs und veränderte Registerpublizität – der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, RNotZ 2021, 326-337
- Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 11.3.2021 – V ZB 127/19 (Familiengerichtliche Genehmigung bei Grundstücksüberlassung unter Nießbrauchsvorbehalt), notar 2021, 339-340
- Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – Auswirkungen auf Verträge zur vorweggenommen Erbfolge im Gesellschafts- und Immobilienrecht bei Beteiligung von Minderjährigen, notar 2022, 351-358
- Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 28.04.2022 – V ZB 4/21 (Auch der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück durch einen Minderjährigen ist für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft i. S. v. § 107 BGB), notar 2023, 125-127
- Schenkung eines Kommanditanteils an Minderjähre – Zugleich Anmerkung zu OLG München, Beschluss vom 3.8.2023 – 16 WF 193/23 e, notar 2024, 65-69
- Anmerkung zu OLG Köln, Beschl. v. 17.04.2024 – 10 WF 16/24 (Ergänzungspflegschaft wegen Interessenkollision bei Pflichtteilsansprüchen=, NZFam 2024, 719
- Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 18.04.2024 – V ZB 51/23 (Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem nicht vermieteten oder verpachteten Grundstück durch einen Minderjährigen ist lediglich rechtlich vorteilhaft i. S. v. § 107 BGB), notar 2024, 356-358