Dr. Henrik Jacoby
Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt & Notar Dr. Henrik Jacoby ist
- Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Volksbank Darmstadt Main eG
Er war
- bis 2019 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie des dortigen Ausschusses für Gebührenangelegenheiten,
- bis 2022 Vorsitzender der Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
Vita
- Geburtsjahr: 1966
- Studium: 1989-1993 in Frankfurt am Main
- 1. Staatsexamen: 1993
- Referendariat: 1993-1997 in Darmstadt mit Wahlstation in der ersten Kammer des dortigen Verwaltungsgerichts (u.a. Beamtenrecht)
- 1994/1995 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht der Goethe-Universität in Frankfurt am Main mit Promotion 1995
- 1996 Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
- 2. Staatsexamen: 1997
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: 1997
- Partner in der Sozietät Dr. Rodenhäuser, Lehr, Gutting & Dr. Jacoby (bis 2022)
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2000
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2008
- Vorsitzender des Aufsichtsrates der Volksbank Modau eG (bis 2019)
- Bestellung zum Notar: 2011
- Vorsitzender der Disziplinarkammer der EKHN (bis 2022)
- Mitglied des Aufsichtsrates der Volksbank Darmstadt-Südhessen eG (derzeit stellvertretender Vorsitzender)
- Seit 2023 Partner unserer Kanzlei
Inhaltliche Schwerpunkte:
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt ist Herr Dr. Jacoby überwiegend im Verwaltungsrecht und im Bau- und Architektenrecht tätig.
Im Verwaltungsrecht setzte er von Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit an die bereits in der Juristenausbildung und seiner Promotion gesetzten Schwerpunkte konsequent um. Als Anwalt ist er in allen Bereichen dieses Rechtgebietes tätig. Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen hier im öffentlichen Baurecht (Bauordnungs- und Bauplanungsrecht), im Recht des öffentlichen Dienstes, im Apothekenrecht sowie im Kirchenrecht (EKD). Er berät und vertritt regelmäßig in kirchenrechtlichen Angelegenheiten des Rechts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Herr Dr. Jacoby vertritt und berät in verwaltungs-, apotheken- und kirchenrechtlichen Angelegenheiten sowohl öffentliche, als auch private Auftraggeber.
Seine weitere Schwerpunktsetzung im Bau- und Architektenrecht erfolgte unmittelbar nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt und mündete in der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ als einer der ersten Rechtsanwälte in Darmstadt nach Schaffung dieses Fachanwaltstitels.
Er berät und vertritt öffentliche und private Auftraggeber in allen Bereichen des Bau- und Architektenrechts, insbesondere auch
- bei der Gestaltung von Bau-, Bauträger-, Generalunternehmer-, Generalübernehmer-, Projektentwickler-, Projektsteuerer- und Architektenverträgen;
- über alle Fragen, die sich für Auftraggeber oder Auftragnehmer während der Durchführung von Bauvorhaben ergeben;
- bei der Durchsetzung oder Abwehr aller bau- oder architektenrechtlichen Ansprüche, wie etwa werkvertraglicher Vergütungsansprüche oder Architektenhonoraransprüche,
- bei der Durchsetzung oder Abwehr bau- oder architektenrechtlicher Schadenersatzansprüche.
Daneben ist Herr Dr. Jacoby auch im sonstigen Gebieten des Zivilrechts tätig, insbesondere
- bei der Beratung über die Gestaltung oder bei der Prüfung von Grundstückskaufverträgen, Apothekenkaufverträgen oder sonstigen Verträgen.
Als Notar ist Herr Dr. Jacoby in der gesamten Bandbreite notarieller Zuständigkeit tätig, also insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:
- Immobilienrecht (z.B. Grundstückkaufverträge, Bauträgerverträge, Übergabeverträge; Grundschulden, (Immobilien)Verträge mit öffentlich-rechtlichem Einschlag, wie etwa städtebauliche Verträge oder Durchführungsverträge)
- Gesellschaftsrecht (z.B. Gründung und Umwandlung von Gesellschaften; Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen; Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen; Gestaltung der Unternehmensnachfolge; Beurkundung von Hauptversammlungen und Gesellschafterbeschlüssen aller Art; Anmeldungen zum Handelsregister und anderen Registern)
- Erbrecht (z.B. Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsverzichtsverträge)
- Vollmachten (z.B. Generals- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen)
Für Herrn Dr. Jacoby ist es selbstverständlich, seine fundierten Kenntnisse im Verwaltungsrecht, insbesondere in allen Bereichen des öffentlichen Baurechts auch im Rahmen seiner notariellen Beratungs- und Beurkundungstätigkeit gewinnbringend für die Urkundenbeteiligten umzusetzen, z. B. bei der Gestaltung von Projektentwicklungsverträgen oder sonstigen Immobilienverträgen, bei denen verwaltungsrechtliche Vorfragen präzise und rechtssicher in die Vertragsgestaltung einzubeziehen sind..