Dr. Thomas Berg

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt Dr. Thomas Berg ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein (www.arge-baurecht.de und www.anwaltverein/de.ueber-uns/arbeitsgemeinschaft/verwaltungsrecht)
und Vertrauensanwalt der Centralvereinigung deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH www.cdh.de)

Vita

  • Geburtsjahr: 1966
  • 1. Staatsexamen: 1991
  • 2. Staatsexamen: 1997
  • Promotion: 1994 mit Dissertation zum Thema „Beweismaß und Beweislast im öffentlichen Umweltrecht“
  • Zulassung als Rechtsanwalt: 1997
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2001
  • Fachanwalt für Bau- und Architekten- recht seit 2006
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2013
  • Inhaltliche Schwerpunkt

Seit dem Eintritt in die Kanzlei im Jahre 1997 liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Betreuung der Mandanten hinsichtlich aller Fragen rund um die Immobilie, sei es in gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Dies angefangen bei dem Erwerb bis hin zur Wiederveräußerung von Grundstücken im bebauten oder unbebauten Zustand. Rechtsanwalt Dr. Thomas Berg berät bei der Abfassung und Formulierung von Kaufverträgen und überprüft solche.

Weiter unterstützt er seine Mandanten bei der Auseinandersetzung mit Maklern bzw. berät die Makler gegenüber ihren Kunden. Dies beginnend mit der Vertragsgestaltung bis hin zu gerichtlichen Verfahren.

Ferner berät Herr Dr. Berg erforderlichenfalls im Zusammenwirken mit Architekten und Sachverständigen bei Fragen der Realisierbarkeit bestimmter Bauvorhaben in bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Hinsicht und führt für seine Mandanten notwendige Gespräche mit Bauämtern und Kommunen und gegebenenfalls auch anderen Behörden. Ebenso begleitet er seine Mandanten bei den oft schon in diesem Stadium notwendigen Verhandlungen mit den Nachbarn des künftigen Bauvorhabens bzw. vertritt auch eben diese Nachbarn in den Gesprächen mit den Bauwilligen.

Hieran schließt sich seine unterstützende Tätigkeit bei der Gestaltung und Aushandlung von Architektenverträgen und Bauwerkverträgen an. Im Hinblick auf unsere ausgewogene Mandantenstruktur ist Herr Dr. Berg dabei sowohl für öffentliche (kommunale) und private Auftraggeber und Projektentwickler, als auch auf Seiten der Aufragnehmer, wie Architekten, Generalplaner, Generalübernehmer und Werkunternehmer, tätig.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Unterstützung und Beratung von Kommunen, vor allem in allen Fragen rund um den Bau und die Immobile. Hier berät Herr Dr. Berg zum Beispiel in Fragen des Vergaberechts, des zivilen Baurechts aber auch in allen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Zum Beispiel entwirft er, sowohl für Projektentwickler als auch für Städte und Gemeinden, und städtebauliche Verträge zur Realisierung größerer Projekte. Rechtsanwalt Dr. Thomas Berg unterstützt seine Mandanten bei der Aufstellung von Bauleitplänen sowie deren Verteidigung in Normenkontrollverfahren. Ebenso vertritt er allerdings auch betroffene Bürger und Investoren, die sich durch Bauvorhaben oder Bebauungspläne in ihren Rechten beeinträchtigt sehen.

Im Zuge der Realisierung der Bauvorhaben vertritt er Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Behandlung von Mängeln und dem Umgang mit Nachträgen.

Schließlich berät Herr Dr. Berg unsere Mandanten bei dem Abschluss und der Gestaltung von Mietverträgen. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei im Bereich des gewerblichen Mietrechts. Ich vertrete aber auch sowohl Mieter als auch Vermieter in Fragen des Wohnraummietrechts. Weiter werden sowohl Mieter als auch Vermieter durch mich während des Mietverhältnisses bei allen dort auftauchenden Problemen, wie notwendige Vertragsänderungen, Gestaltung von Nachträgen, jeglichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter, betreut, bis hin zur Kündigung und zum Auszug der Mieter.

Liegt eine Teilung nach Wohnungseigentumsrecht vor, werden seine Mandanten durch ihn bei sämtlichen hier auftauchenden Fragestellungen des Wohnungseigentumsrechts beraten. Dabei vertritt Herr Dr. Berg sowohl einzelne Eigentümer als auch Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen.

Seine Tätigkeit in allen genannten Bereichen schließt auch Problemstellungen ein, die durch Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz eines der Beteiligten entstehen.

Ausgenommen von seiner Beratung „rund um die Immobilie“ sind lediglich familien- und erbrechtliche Fragestellungen einerseits und steuerrechtliche Fragen andererseits. Hinsichtlich der steuerrechtlichen Fragestellungen unterstützt Sie gerne unser Kollege Dr. Wieland und in allen Fragen des Familien- und Erbrechts unser Kollege Dr. Landzettel.

Neben der vorstehend beschriebenen Betreuung rund um die Immobilie unterstützt Rechtsanwalt Dr. Thomas Berg seine Mandanten in allen Fragen des Vertragsrechts und des öffentlichen Rechts, hier vor allem auch das Fachplanungsrecht, (Bau von Straßen- und Schienenwegen sowie Flugplätzen) des Umwelt-, Altlasten- und Immissionsschutzrechts, des Kommunalrechts und Beamtenrechts. Ferner ist er seit Jahren im Vertriebs- und Handelsvertreterrecht tätig. Hier entwirft Herr Dr. Berg sowohl für Unternehmer als auch für Handelsvertreter oder Vertriebspartner entsprechende Verträge und unterstützt diese bei der Durchsetzung von Ansprüchen während eines Vertragsverhältnisses oder nach dessen Beendigung. Insoweit arbeitet Herr Dr. Berg ich als Vertrauensanwalt mit der Zentralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) zusammen.

Rechtsgebiete:

  • Öffentliches Recht
  • Ziviles Bau- und Architektenrecht
  • Immobilien-, Makler- und Wohnungseigentumsrecht
  • Vertragsrecht
  • Handelsvertreter- und Vertriebsrecht
  • Maklerrecht
  • Immobilienrecht

Veröffentlichungen:

  • Steinberg/Berg, Das neue Planungsvereinfachungsgesetz, NJW 1994, S. 488 ff.
  • Beweismaß und Beweislast im öffentlichen Umweltrecht, Nomos, Baden-Baden 1995
  • Steinberg/Berg/Wickel, Fachplanung, Nomos, Baden-Baden 2000, 3. Aufl.
  • Berghäuser/Berg, Wohnungsnahe Verbraucherversorgung oder großflächiger Einzelhandel – Ein Plädoyer für eine dynamische Betrachtungsweise, Baurecht 2002, S. 31 ff.
  • Berghäuser/Berg, Öffentlich-rechtliche Nachbarverzichtserklärung und Baulast im Widerstreit zum zivilrechtlichen Vormerkungsschutz, DÖV 2002, S. 512 ff.

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