Dr. Wulf Albach
Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Erbrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer anwaltlichen und notariellen Tätigkeit.
Statistiken zeigen, dass weniger als ein Drittel der Deutschen überhaupt eine Entscheidung über ihren Nachlass treffen. Dies ist umso erstaunlicher als im Zeitraum von 2015 bis 2024 in Deutschland voraussichtlich Vermögensbestände im Umfang von über 3 Billionen Euro vererbt werden. Das ist mehr als ein Viertel des gesamten Vermögens der privaten Haushalte.
Eine gewissenhafte und fundierte Beratung ist daher von großer Wichtigkeit. Wir beraten zu Lebzeiten und beim Erbfall. Wie helfen Ihnen bei der strategischen und steuerrechtlichen Ausrichtung. Bei der Abwicklung von Nachlässen stellen wir umfassendes Know-how zur Verfügung. Auch bei der gerichtlichen Verfolgung oder Verteidigung der Ansprüche stehen wir Ihnen zur Seite.
Erbrechtliche Beratung
Wir beraten Sie in allen Bereichen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. Sind Sie beispielsweise in einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) als Testamentsvollstrecker benannt worden, müssen nach Annahme des Amtes eine Vielzahl von Rechten und Pflichten beachtet werden. Verletzt der Testamentsvollstrecker aber – bewusst oder unbewusst – ihm obliegende Pflichten, kann hieraus eine Schadensersatzpflicht gegenüber den Erben entstehen.
Auch bei anderen erbrechtlichen Fragen, wie z.B.
lassen sich wirtschaftlicher Erfolg und Familienfrieden oftmals nur durch eine frühzeitige und interessengerechte Beratung erreichen.
Erbrechtliche Gestaltung
Die Rechtsgestaltung, namentlich die Ausarbeitung von
bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit, sowohl im anwaltlichen als auch im notariellen Bereich.
Für einen Erblasser, der keine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) errichtet hat, bestimmt das Gesetz wer Erbe wird. Die gesetzliche Erbfolge entspricht häufig jedoch nicht den Interessen und Wünschen des Erblassers. So sieht das Gesetz etwa regelmäßig das Entstehen einer Erbengemeinschaft aus Ehepartner und Verwandtschaft vor, wenn ein Ehegatte verstirbt. Unverheiratete Paare hingegen erben nach dem Gesetz nichts voneinander.
Für viele Unternehmen schließlich bedeutet ein ungeregeltes Erbe sogar den wirtschaftlichen Ruin, für viele Familien die Zerschlagung des Vermögens.
Bei Vorliegen einer Verfügung von Todes wegen tritt die gesetzliche Erbfolge nicht ein. Der Erblasser kann die Erbfolge individuell in einem Einzeltestament oder einem Erbvertrag bestimmen. Für Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft besteht daneben die weitere Möglichkeit der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testamentes (Ehegattentestament).
Zusätzlich zur Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags bietet sich oftmals auch die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten, insbesondere von Immobilien, auf die nächste Generation an.
Mit dem Eintritt des Erbfalls sieht man sich vor unzählige Probleme gestellt, die gelöst werden wollen.
Dabei kann es sich um die
Auch sind z.B. Fragen wie
zu beantworten.
Wir begleiten Sie durch den „Dschungel“ an Vorschriften und Formularen, die ein Erbfall nach sich zieht, und unterstützen Sie bei der praktischen Bewältigung, schnell und kostensparend.
Mit dem Beratungsbedarf im Hinblick auf die Vermögensnachfolgeplanung ist in den letzten Jahren auch die Zahl der Prozesse um das Erbe stetig gestiegen.
Wir vertreten unsere Mandanten
Die Welt rückt zusammen und es ist schon lange nichts Außergewöhnliches mehr, wenn das Vermögen über mehrere Länder verteilt ist und auch die Familie nicht mehr “um die Ecke” wohnt. Wenn Sie also z.B.
kann es Fragen des internationalen Erbrechts zu bedenken geben. Wir sind im Bereich Erbrecht nicht nur national, sondern auch international tätig. Sofern aufgrund des internationalen Rechts ein fremdes Recht zur Anwendung kommt, arbeiten wir mit Experten dieses Rechts zusammen.
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Europajurist (Univ. Würzburg)
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