Dr. Rainer Wieland

Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt & Notar Dr. Rainer Wieland ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Steuerrecht (www.steuerrecht.org), AGEM Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV (www.agem-dav.de) und Mietrecht und Immobilien (www.mietrecht.net) im Deutschen Anwaltverein, Mitglied der 2., 3. und 4. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) sowie Mitglied im Ausschuss „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (www.rechtsanwaltskammer-ffm.de), seit 2019 Mitglied des Vorstands der Notarkammer Frankfurt (www.notarkammer-ffm.de).

Vita

  • Geburtsjahr: 1968
  • Studium 1989 bis 1993 in Würzburg
  • 1. Staatsexamen: 1993 in Würzburg
  • Referendariat in Bamberg
  • 2. Staatsexamen: 1995 in München
  • Promotion: 1995 mit Dissertation zum Thema zum Thema “Buchhaltungsunterlagen als Gegenstand der Beschlagnahme beim Steuerberater”
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: 1995
  • Fachanwalt für Steuerecht seit 2001
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz seit 2007
  • Bestellung zum Notar 2011
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2013

Inhaltliche Schwerpunkte:

Seit dem Eintritt in die Kanzlei 1995 liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Zivilrecht, dort besonders im Miet- und Immobilienrecht. Herr Dr. Wieland berät und vertritt auch vor Gerichten Vermieter und Mieter, die Fragen mit ihrer Gewerbeimmobilie oder ihrer Wohnung haben. Besonders wichtig ist ihm, dass gemeinsam das Ziel möglichst schnell und wirtschaftlich erreicht wird. Das hilft oft mehr als ein jahrelanger Prozess. Seine große Prozesserfahrung nutzt Herr Dr. Wieland im Interesse seiner Mandanten auch, um bei Vertragsverhandlungen Regeln im Miet- oder Pachtvertrag umzusetzen, die später Konflikte vermeiden. Viele seiner Mandanten berät er schon bei Vertragsverhandlungen, an denen er teilnimmt oder die er im Hintergrund begleitet. Zu seinen Mandanten gehören größere Vermieter von Gewerbeimmobilien, Ärzte, Apotheker, Architekten, mittelständische Unternehmen, Gastwirte und private Vermieter.

Daneben ist Rechtsanwalt & Notar Dr. Rainer Wieland auch im Zivilrecht tätig. Hier betreut er vorwiegend Fragen des Kaufs (Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Automobile und sonstige Kraftfahrzeuge) und des Werkvertrages, Honorarforderungen von Ärzten, Abrechnungen und Streitfragen, die bei Energieversorgungsunternehmen auftreten, und berät in Situationen, die mit einer Insolvenz zusammenhängen. Er vertritt im Erbrecht seine Mandanten im Erbscheinsverfahren, bei Erbauseinandersetzungen, bei Fragen rund um Vermächtnis und Pflichtteilsanspruch.

Das Spektrum seiner anwaltlichen Tätigkeit im Miet- und Wohnungseigentums- und Immobilienrecht umfasst dabei:

Herr Dr. Wieland berät vorausschauend durch die Ausgestaltung geeigneter Miet- oder Pachtverträge und von Teilungserklärungen einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, aber auch bei Unklarheiten, die sich währen eines Mietvertrages ergeben: Mängel, Instandsetzung, Schönheitsreparaturen, energetische Sanierung, Modernisierung, Betriebspflicht in Einkaufscentern, Art und Weise der Benutzung, Untermieter, Mieterhöhung, Indexklauseln, Kündigung, Kaution, Bürgschaft, Schadenersatz, Vermieterpfandrecht, Schriftform des Mietvertrages.

Herr Dr. Wieland nimmt an Verhandlungen teil, um Streitfragen sicher und schnell zu klären.
Manchmal lässt ein Prozess sich nicht vermeiden: Dann vertritt er in ganz Deutschland mit Nachdruck die Rechte seines Mandanten vor Amts-, Land und Oberlandesgerichten, ohne dabei das Ziel und den wirtschaftlichen Hintergrund zu vernachlässigen. Einige Gegner ärgert das, weil er sich für die Sache einsetzt. Mancher Prozess hat schon gute Lösungen erbracht, zu denen auch Vergleiche gehören können.

Im Steuerrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit:

  • Herr Dr. Wieland berät und vertritt Mandanten in Einspruchs- und Klageverfahren vor Finanzämtern und Finanzgerichten.
  • Er berät Mandanten bei der Abgabe von Selbstanzeigen.
  • Er unterstützt seine Mandanten bei der steuerlichen Optimierung zum Zwecke der Vermeidung unnötiger Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer.

Zusammen mit namhaften Berufshaftpflichtversicherern wehrt Herr Dr. Wieland Haftungsansprüche ab, die gegen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer geltend gemacht werden

Im gewerblichen Rechtsschutz liegt ein weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit:

  • Herr Dr. Wieland berate berät und vertrete vertritt Mandanten bei geplanten Werbeaktionen.
  • Er berät Mandanten bei Abmahnungen wegen unerlaubter Werbung und vertritt dies vor Gerichten
  • Er unterstützt seine Mandanten bei Anmeldung von Marken und Kennzeichen, die für ihr Unternehmen stehen.

Die Schwerpunkte seiner notariellen Tätigkeit liegen im Immobilienrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht und im Erbrecht. Hier steht Herr Dr. Wieland für Beratung und Beurkundungen insbesondere zur Verfügung:

Im Immobilienrecht

  • Kauf und Überlassung von Grundstücken und Wohnungen
  • Immobilienfinanzierungen wie Grundschuld und Hypothek
  • Auseinandersetzungsverträge unter Gesellschaftern
  • Teilungserklärungen von Wohnungseigentum
  • Bauträgerverträge
  • Erbbaurechtsverträge

Im Gesellschaftsrecht

  • Gesellschaftsgründungen
  • Satzungsänderungen einschließlich Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
  • Hauptversammlungen
  • Unternehmensverträge
  • Handelsregisteranmeldungen

Im Erbrecht

  • Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Testamente und Erbverträge
  • (Erb)Auseinandersetzungsverträge unter Miterben

Adoptionen

Bei komplexen Mandaten arbeitet Herr Dr. Wieland regelmäßig mit erfahrenen Steuerberatern und Sachverständigen zusammen und vermittelt bei Bedarf auch entsprechende Kontakte.

Veröffentlichungen:

  • Rechtshängigkeit im Strafverfahren, JuS 1993, 984
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort auf Privatgrundstück, in: Freiheit und Verantwortung in schwieriger Zeit: Kritische Studien aus vorwiegend straf(-prozess)
  • rechtlicher Sicht zum 60. Geburtstag von Prof. Dr. Ellen Schlüchter, 1998, 111
  • Einsendungen von Gerichtsentscheidungen:
    • LG Darmstadt, Urteil vom 29.06.2000 – 13 O 15/99, NJW-RR 2001, 1015 (Honorar zwischen Erbensucher und ermitteltem Erben)
    • OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.02.2001 – 22 U 222/00, NJOZ 2002, 829 (Geschäftsmäßige Zahnweißung ist keine Zahnheilkunde)
    • LG Darmstadt, Urteil vom 02.10.2001 – 14 O 214/01, NJOZ 2002, 979 (Geschäftsmäßige Zahnweißung ist keine Zahnheilkunde)
    • LG Darmstadt, Urteil vom 11.06.2002 – 10 O 26/02, NJOZ 2004, 951 (Kann der Nacherben Auskunft über den Bestand einer Erbschaft verlangen?)
    • LG Berlin, Urteil vom 11.10.2002 – 20 O 511/02, NJW-RR 2003, 765 (Kann die Gegenseite Äußerungen des gegnerischen Anwalts generell untersagen lassen?)
    • OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.01.2004 – 3 U 127/03, NJW-RR 2004, 969 (Haftpflicht des Hundehalters, Tierhalterhaftpflichtversicherung)
    • OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.05.2006 – 12 W 9/06, NJOZ 2006, 2850 (Kann ein gerichtlich bestellter Sachverständiger bei unbrauchbaren Gutachten Entschädigung verlangen?)
    • OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.08.2007 – 5 UF 101/06, FamRZ 2008, 83 (Vollstreckungsgegenklage zulässig, wenn Ehegatte geltend macht, titulierte Nutzungsentschädigung für Räumungsfrist sei erloschen; im Hausratsverfahren kann Eigentümer keinen Schadenersatz geltend machen, soweit der andere Ehegatte die Wohnung unrechtmäßig besitzt)
    • LG Darmstadt, Urteil vom 08.01.2008 – 16 O 164/07, GRUR-RR 2008, 375 (Der vom späteren Kläger abgemahnte Beklagte muss dem Kläger mitteilen, dass er wegen desselben Gegenstandes inzwischen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat: Die Kosten des Verfahrens hat dann der Beklagte zu tragen).

Fachgebiete