Dr. Wulf Albach
Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Arbeitsrecht & Dienstrecht in Deutschland ist für den Außenstehenden durch regelmäßige Gesetzesänderungen und die sich ständig fortentwickelnde Rechtsprechung kaum noch zu überblicken. Schon im Vorfeld einer Entscheidung ist deshalb eine fachkundige Beratung unerlässlich oder zumindest sinnvoll. Häufig lassen sich durch eine vorbeugende Beratung die richtigen Weichen stellen, Risiken reduzieren und so im Ergebnis Zeit und Geld sparen.
Durch unsere langjährige Tätigkeit im Bereich des Arbeits- & Dienstrechts können wir in allen insoweit anfallenden Fragen beraten und außergerichtlich unterstützen. Lässt sich ein Prozess beim Arbeitsgericht nicht vermeiden, vertreten wir Sie auch dort kompetent, sachlich, aber mit allem erforderlichen Nachdruck.
Zu unseren Mandanten im Arbeitsrecht zählen größere und kleinere Betriebe des Mittelstandes, Freiberufler, Kleinbetriebe und Einzelarbeitgeber. Zu ihnen zählen ebenso Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer. Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Zu den Schwerpunkten unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit gehören insbesondere:
Die Gestaltung, Verhandlung und Überprüfung von Dienst- und Arbeitsverträgen einschließlich Geschäftsführerverträgen.
Auch Arbeitsverträge unterfallen seit einiger Zeit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Rechtsprechung schreitet in diesem Bereich ständig fort, so dass es häufig Beratungsbedarf zum Inhalt von Dienst- und Arbeitsverträgen gibt.
Wir beraten Sie dazu, wie man eine Abmahnung richtig formuliert oder auf eine Abmahnung richtig reagiert (manchmal ist keine Reaktion die beste Reaktion).
Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor und nach Kündigungen, auch unter Berücksichtigung der steuer- und sozialrechtlichen Folgen
Das Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht ist in hohem Maße Richterrecht und bedarf besonderer Erfahrungen, die wir dank jahrzehntelanger Tätigkeit in diesem Bereich unseren Mandanten zu Gute kommen lassen können.
In allen Stadien einer Auseinandersetzung über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist es sinnvoll (und häufig von den Beteiligten auch gewünscht), nach einvernehmlichen Lösungsmöglichkeiten zu suchen, wobei arbeits- und auch sozialrechtliche Fragen zu beachten sind.
In derartigen Fällen sind die für Organvertreter geltenden Eigenheiten, aber auch gesellschaftsrechtliche Regelungen zu beachten.
Wir verfügen über eine jahrzehntelange Erfahrung in der Führung von Kündigungsschutzprozessen sowohl auf Arbeitnehmer- wie auf Arbeitgeberseite und können unsere Mandanten daher – soweit erforderlich – effizient und erfolgreich in Gerichtsverfahren vertreten. Wir sagen unseren Mandanten aber auch, wenn und wo wir Risiken für sie sehen.
Diese Fragen werden immer wichtiger. Sie sind schon bei der Vertragsgestaltung, aber auch bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beachten.
Auch wenn es in aller Regel keine „Geheimsprache“ bei Zeugnissen gibt, muss man Zeugnisse richtig lesen und beurteilen können, um zu erkennen, ob sie die Tätigkeitsbereiche des Arbeitnehmers und auch seine Leistungen zutreffend widerspiegeln. Auch hier stehen wir Ihnen zur Seite.
Das Gestalten/Aushandeln von Betriebsvereinbarungen, insbesondere von Interessenausgleichen und SozialplänenWir beraten und vertreten bei den in diesem Bereich häufig intensiv geführten Verhandlungen.
Der Betriebsrat ist nach dem Gesetz ein wichtiges Organ der Betriebsverfassung und in einer Vielzahl von Fragen zu beteiligen. Zum Teil hat er darüber hinaus Mitbestimmungsrechte. Zu alledem beraten wir Betriebsräte und Arbeitgeber.
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