Patric Schiweck

Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Vita

  • Geburtsjahr: 1974
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität, Frankfurt
  • Wissenschaftliche Mitarbeit am Lehrstuhl Prof. Dr. Rückert: 2002 – 2006.
  • 1. Staatsexamen: 2005
  • Rechtsreferendariat am Landgericht Darmstadt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht: 2005 – 2007
  • 2. Staatsexamen und Eintritt in die Kanzlei: 2007
  • Erwerb der besonderen Kenntnisse auf dem Fachgebiet Arbeitsrecht: 2008
  • Erwerb der Grundlagenkenntnisse für das Anwaltsnotariat: 2011
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2012
  • Bestellung zum Notar im Jahr 2014

Inhaltliche Tätigkeitsschwerpunkte

Notar * Arbeitsrecht * Handels- und Gesellschaftsrecht * Vertriebsrecht

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht sowie Geschäftsführerdienstrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet Ihnen Rechtsanwalt & Notar Patric Schiweck eine umfassende Betreuung und Beratung sowohl im individuellen wie auch im kollektiven Arbeitsrecht. Insoweit berät und vertritt Herr Schiweck Sie beispielsweise im Zusammenhang mit

  • der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Ausbildungs- und Praktikantenverträgen sowie von Geschäftsführerdienstverträgen;
  • der Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen, insbesondere auch des TVöD;
  • der Verhandlung mit Betriebsräten und Personalvertretungen;
  • dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen;
  • der Gestaltung von Fortbildungsverträgen und Dienstwagenvereinbarungen;
  • Vertretungen, Befristungen und Teilzeit;
  • Schwangerschaft und Elternzeit;
  • der Flexibilisierung von Arbeitszeiten;
  • Umstrukturierungen und Versetzungen;
  • Abmahnungen und Ermahnungen;
  • Kündigungen sowie dem Abschluss von Aufhebungsverträgen;
  • Betriebsübergängen und Betriebsänderungen;
  • Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht;
  • Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen;
  • Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst und kirchliches Arbeitsrecht.

Neben der Beratungstätigkeit vertritt Herr Schiweck Sie selbstverständlich auch vor allen Arbeitsgerichten, den Integrationsämtern, in Statusfeststellungsverfahren gegenüber der Deutschen Rentenversicherung sowie in Einigungsstellenverfahren.

Recht der Personaldienstleistungen, der Berater, Dienstleister und Subunternehmer

Immer häufiger werden Arbeiten nicht mehr durch Stammpersonal erledigt. Der Wunsch nach Flexibilisierung, Spezialisierung und nach Kostenoptimierung hat zu einem vielfältigen Angebot personeller Dienstleistungen geführt.

Rechtsanwalt Patric Schiweck begleitet Auftraggeber und Personaldienstleister in allen Phasen der Vertragsabwicklung, beginnend bei der Gründungs- und Geschäftsanbahnungsphase, der Definition der Leistungsziele, den Vertragsverhandlungen, der Durchsetzung der vertraglichen Vereinbarungen, von Honorarforderungen, aber auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche, bis hin zur Vertragsauflösung oder der Lösung wettbewerbsrechtlicher Problematiken. Insbesondere in Hinblick auf:

  • Outtasking durch Werk- und Dienstverträge;
  • Verträge über freie Mitarbeit, für Freiberufler und Freelancer;
  • Beraterverträge;
  • Arbeitnehmerüberlassung;
  • Personalvermittlung, Personalsuche und »Headhunting«;
  • Unterrichts-, Seminar- und Lehrgangsverträge;
  • Veranstalterverträge und Verträge über die Durchführung eines Vortrags;
  • Verträge über die Überlassung von Lizenzen und betrieblichem Know-how.
  • Vertriebsrecht sowie das Recht der Handelsvertreter und der Versicherungsvertreter

Herr Schiweck unterstützt Sie bei dem Aufbau und der Optimierung Ihrer Vertriebsstrukturen – unabhängig davon, ob Ihr Vertriebskonzept einen Vertrieb durch Außendienstmitarbeiter, durch freie Handelsvertreter, Vertragshändler, im Franchise-Modell oder im Kommissionsgeschäft vorsieht. Selbstverständlich berät er Sie hierbei umfassend unter Berücksichtigung der hiermit verbundenen kartell- und wettbewerbsrechtlichen Problemstellungen sowie der relevanten verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften.

Desweiteren unterstützt Herr Schiweck freie Handelsvertreter/-makler sowie Versicherungsvertreter/-makler umfassend in allen vertriebsrechtlichen Fragestellungen beginnend mit der vorsorgenden Beratung beim Vertragsabschluss über die Vertragsdurchführung, bei Provisionsstreitigkeiten, in wettbewerbsrechtlichen Belangen bis hin zu Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung der Handelsvertretung, der Erarbeitung von Nachfolgelösungen und der Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs.

Das Handelsrecht, insbesondere Kaufrecht und Vertriebsrecht

Rechtsanwalt Patric Schiweck berät und vertritt Sie in Zusammenhang mit allen Handelsgeschäften beginnend mit der Erstellung allgemeiner Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen, der Vertragsgestaltung auch im Bereich hochwertiger Investitionsgüter einschließlich hiermit zusammenhängender Finanzierungsgeschäfte (Leasing, Factoring, Fremdfinanzierung, Beteiligungsfinanzierung), der Bearbeitung von Gewährleistungsfällen, dem Forderungseinzug und der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Weiter vertritt er Sie in Hinblick auf alle mit den Handelsgeschäften in Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten, insbesondere im Speditions- und Transportrecht, bei Kommissions- und Lagergeschäften.

Forderungsmanagement sowie Betreuung von Inkasso- und Factoringunternehmen

Im Bereich des Forderungsmanagements bearbeitet Herr Schiweck für Sie sowohl Mengenverfahren als auch Einzelfälle und bietet hierzu individuell auf Ihren Bedarf angepasste, maßgeschneiderte Lösungen in Abstimmung mit Ihrem betrieblichen Mahnwesen. Gerne arbeitet er hierbei auch in enger Abstimmung mit Ihrem externen Inkasso- oder Factoringdienstleister zusammen. Zu seinen Leistungen gehören:

  • Übernahme des vollständigen Mahnwesens;
  • Durchsetzung sowohl streitiger als auch nicht streitiger Forderungen;
  • Titulierung von Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren und im Prozessverfahren;
  • Einziehung bereits titulierter Forderungen sowohl außergerichtlich als auch im Zwangsvollstreckungsverfahren;
  • Abschluss von Ratenzahlungs- und Teilzahlungsvergleichen;
  • Überwachung notleidender Forderungen im Insolvenzverfahren und im Restschuldbefreiungsverfahren

Inkasso- und Factoringunternehmen unterstützt Herr Schiweck bei der Vertragsgestaltung im Innen- und Außenverhältnis, bei der Durchsetzung der ihnen gegenüber ihren Kunden obliegenden Rechte, bei der Bestimmung ihres Pflichtenkreises, der Abwehr unberechtigter Ansprüche und dem Einzug von Vergütungsansprüchen. Im Außenverhältnis setzt er streitige Kundenforderungen nach Einspruch im Mahnverfahren gezielt im prozessualen Verfahren durch und übergibt die titulierten Forderungen zurück in die Bearbeitung.

Außerhalb dieser Tätigkeitsschwerpunkte erlaubt es ihm seine wissenschaftliche Ausbildung Sie jederzeit kompetent zu beraten. Darüber hinausgehend ist Rechtsanwalt Patric Schiweck Ihnen auch gerne behilflich, hausintern oder wenn erforderlich extern einen auf Ihr jeweiliges rechtliches Problem spezialisierten Ansprechpartner zu finden, mit dem er gerne auch interdisziplinär zusammenarbeitet.

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