<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Rechtsanwälte &#038; Notare in Darmstadt</title>
	<atom:link href="http://anwaelte-da.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://anwaelte-da.de</link>
	<description>Just another WordPress site</description>
	<lastBuildDate>Thu, 16 Feb 2012 10:47:31 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
		<item>
		<title>Zivilprozess als &#8220;Steuersparmodell&#8221;</title>
		<link>http://anwaelte-da.de/zivilprozess-als-steuersparmodell/</link>
		<comments>http://anwaelte-da.de/zivilprozess-als-steuersparmodell/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 15:42:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Rainer Wieland</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://anwaelte-da.de/?p=823</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof (BFH VI R 42/10) hat entschieden, dass Kosten für einen Zivilprozess grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung und damit steuermindernd angesetzt werden können. Das Bundesfinanzministerium hat einer generellen Anwendung aber einen Riegel vorgeschoben und einen sog. Nichtanwendungserlass verhängt. Das Urteil wirkt also nur in dem einen Fall. Wer sich auf die Gerichtsentscheidung berufen will, muss [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesfinanzhof (BFH VI R 42/10) hat entschieden, dass Kosten für einen Zivilprozess grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung und damit steuermindernd angesetzt werden können. Das Bundesfinanzministerium hat einer generellen Anwendung aber einen Riegel vorgeschoben und einen sog. Nichtanwendungserlass verhängt. Das Urteil wirkt also nur in dem einen Fall. Wer sich auf die Gerichtsentscheidung berufen will, muss die Kosten zunächst in seiner Steuererkärung angeben. Erkenmnt sie das Finanzamt nicht an, muss man selbst vor das Finanzgericht ziehen und die Kosten dort als außergewöhnliche Belastung berücksichtigen lassen. Es bleibt abzuwarten, ob ein Abzugsverbot evtl. sogar gesetzlich verankert wird, dann hilft auch eine Klage nicht mehr.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://anwaelte-da.de/zivilprozess-als-steuersparmodell/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Vollzeiterwerbstätigkeit ab dem vierten Lebensjahr des Kindes</title>
		<link>http://anwaelte-da.de/vollzeiterwerbstatigkeit-ab-dem-vierten-lebensjahr-des-kindes/</link>
		<comments>http://anwaelte-da.de/vollzeiterwerbstatigkeit-ab-dem-vierten-lebensjahr-des-kindes/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 21 Oct 2011 10:05:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Stefan Landzettel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwaelte-da.de/?p=770</guid>
		<description><![CDATA[Nach der Neuregelung des § 1570 BGB durch das Unterhaltsrechtsreformgesetz vom 1.1.2008 kann ein geschiedener Ehegatte für mindestens drei Jahre nach der Geburt eines gemeinschaftlichen Kindes Unterhalt verlangen. Die Dauer des Anspruch kann sich unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Kinderbetreuung, der Gestaltung der Betreuung und der Erwerbstätigkeit in der Ehe verlängern. Nachdem der BGH bereits [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nach der Neuregelung des § 1570 BGB durch das Unterhaltsrechtsreformgesetz vom 1.1.2008 kann ein geschiedener Ehegatte für mindestens drei Jahre nach der Geburt eines gemeinschaftlichen Kindes Unterhalt verlangen. Die Dauer des Anspruch kann sich unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Kinderbetreuung, der Gestaltung der Betreuung und der Erwerbstätigkeit in der Ehe verlängern. Nachdem der BGH bereits in einer Entscheidung vom 18.03.2009, Az. XII ZR 74/08,  darauf hingewiesen hatte, dass eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts allein wegen des Alters des Kindes gemäß dem hierauf abstellenden Altersphasenmodell nicht in Betracht kommt, hat er in einem Urteil vom 15.06.2011, Az. XII ZR 94/09, jetzt nochmals betont, dass eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts nur in Betracht kommt, wenn der Unterhaltsberechtigte konkrete kind- und/oder elternbezogene Gründe vorträgt und beweist, die eine Verlängerung rechtfertigen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://anwaelte-da.de/vollzeiterwerbstatigkeit-ab-dem-vierten-lebensjahr-des-kindes/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Unwirksame Renovierungsklausel, aber &#8220;krasse&#8221; Farben als Schaden</title>
		<link>http://anwaelte-da.de/unwirksame-renovierungsklausel-aber-krasse-farben-als-schaden/</link>
		<comments>http://anwaelte-da.de/unwirksame-renovierungsklausel-aber-krasse-farben-als-schaden/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 04 Jul 2011 15:05:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Stefan Landzettel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwaelte-da.de/?p=766</guid>
		<description><![CDATA[Die in vorgedruckten Mietverträgen enthaltenen Regeln zur Renovierung erweisen sich wegen der geänderten Rechtsprechung heute oft als unzulässig: Der Mieter kann unrenoviert die Räume zurückgeben. Und wenn der Mieter die Wände zB mit &#8220;krassen&#8221; Farben angestrichen hat? Manche Gerichte sehen in der Rückgabe einer Wohnung mit kräftigem Farbanstrich, der die Grenzen des normalen Geschmacks überschreitet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die in vorgedruckten Mietverträgen enthaltenen Regeln zur Renovierung erweisen sich wegen der geänderten Rechtsprechung heute oft als unzulässig: Der Mieter kann unrenoviert die Räume zurückgeben. Und wenn der Mieter die Wände zB mit &#8220;krassen&#8221; Farben angestrichen hat? Manche Gerichte sehen in der Rückgabe einer Wohnung mit kräftigem Farbanstrich, der die Grenzen des normalen Geschmacks überschreitet und eine Neuvermietung so praktisch unmöglich macht, eine Pflichtverletzung des Mieters. Unabhängig davon, ob die Regel zur Renovierung wirksam ist oder nicht, muss dann der Mieter grundsätzlich Schadenersatz an den Vermieter zahlen (zB Landgericht Essen, Urteil vom 17.02.2011, 10 S 344/10).</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://anwaelte-da.de/unwirksame-renovierungsklausel-aber-krasse-farben-als-schaden/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Künftige Mieten des säumigen Mieters</title>
		<link>http://anwaelte-da.de/kunftige-mieten-des-saumigen-mieters/</link>
		<comments>http://anwaelte-da.de/kunftige-mieten-des-saumigen-mieters/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 04 Jul 2011 14:56:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Stefan Landzettel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwaelte-da.de/?p=763</guid>
		<description><![CDATA[Nicht nur Rückstände kann ein Vermieter einklagen, um dann zu versuchen, mit einem Urteil die ihm zustehenden Mieten einzutreiben. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 04.05.2011 (VIII ZR 146/10) ist eine Klage auf die erst noch fällig werdenden Mieten jedenfalls dann zulässig, wenn der Mieter einen Rückstand an Miete und Nebenksoten in einer die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht nur Rückstände kann ein Vermieter einklagen, um dann zu versuchen, mit einem Urteil die ihm zustehenden Mieten einzutreiben. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 04.05.2011 (VIII ZR 146/10) ist eine Klage auf die erst noch fällig werdenden Mieten jedenfalls dann zulässig, wenn der Mieter einen Rückstand an Miete und Nebenksoten in einer die Bruttomonatsmiete mehrfach übersteigenden Höhe hat auflaufen lassen. Für den Vermieter kann das den Vorteil haben, dass er nicht jeden einzelnen Monat nachträglich bei Gericht einklagen muss, sondern in solchen Fällen schon einen Titel hat, um die dann fällig gewordene Miete sofort vollstrecken zu können. Wie immer aber: Auch dieser Titel hilft nichts, wenn beim Mieter &#8220;nichts zu holen&#8221; ist.<br mce_bogus="1"></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://anwaelte-da.de/kunftige-mieten-des-saumigen-mieters/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Steuervorauszahlungen eines Ehegatten</title>
		<link>http://anwaelte-da.de/steuervorauszahlungen-eines-ehegatten/</link>
		<comments>http://anwaelte-da.de/steuervorauszahlungen-eines-ehegatten/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 04 Jul 2011 14:47:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Stefan Landzettel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwaelte-da.de/?p=759</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zu einem oft strittigen Thema, meist nach einer Trennung, fortentwickelt (Urteil vom 22.03.2011, VII ZR 42/10): Überweist ein Ehegatte Vorauszahlungen aus einem an beide Eheleute adressierten Bescheid, dient diese Zahlung der Tilgung der Steuerschuld beider Ehegatten. Sie ist zunächst auf die Steuern beider Ehegatten anzurechnen. Bleibt ein Rest, ist dieser [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zu einem oft strittigen Thema, meist nach einer Trennung, fortentwickelt (Urteil vom 22.03.2011, VII ZR 42/10): Überweist ein Ehegatte Vorauszahlungen aus einem an beide Eheleute adressierten Bescheid, dient diese Zahlung der Tilgung der Steuerschuld beider Ehegatten. Sie ist zunächst auf die Steuern beider Ehegatten anzurechnen. Bleibt ein Rest, ist dieser nach Kopfteilen an die Ehegatten auszuzahlen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://anwaelte-da.de/steuervorauszahlungen-eines-ehegatten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rede von Herrn Dr. Berghäuser bei der Preisvergabe</title>
		<link>http://anwaelte-da.de/rede-von-herrn-dr-berghauser-bei-der-preisvergabe/</link>
		<comments>http://anwaelte-da.de/rede-von-herrn-dr-berghauser-bei-der-preisvergabe/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 18 Apr 2011 06:26:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Stefan Landzettel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Darmstädter Löwe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwaelte-da.de/?p=733</guid>
		<description><![CDATA[  DARMSTÄDTER LÖWE Preis für besonderes soziales Engagement   Auszug aus dem Redebeitrag von    Dr. Klaus Berghäuser  Rechtsanwalt, Notar, Mediator Partner der Sozietät              anlässlich der Verleihung des Darmstädter Löwen im Großen Festsaal der IHK Darmstadt am 23.03.2011 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;" align="center"><a href="http://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2011/04/Darmstaedter-Loewe1.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-741" title="Darmstaedter Loewe" src="http://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2011/04/Darmstaedter-Loewe1.jpg" alt="Darmstaedter Loewe" width="295" height="175" /></a> </p>
<p align="center">DARMSTÄDTER LÖWE</p>
<p align="center">Preis für besonderes soziales Engagement</p>
<p align="center"> </p>
<p align="center"><strong>Auszug aus dem Redebeitrag von</strong><strong> <a href="http://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2011/04/Dr.-B.jpg"><img class="size-full wp-image-738 alignright" title="Dr.  Klaus Berghäuser" src="http://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2011/04/Dr.-B.jpg" alt="Redebeitrag Darmstädter Löwe" width="228" height="249" /></a></strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong>Dr. Klaus Berghäuser</strong><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong>Rechtsanwalt, Notar, Mediator</strong></p>
<p align="center"><strong>Partner der Sozietät</strong><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p><strong></p>
<p align="center"> </p>
<p></strong></p>
<p align="center"> </p>
<p align="center"> <strong> </strong><strong>anlässlich der Verleihung des Darmstädter Löwen im Großen <br />
</strong><strong>Festsaal der IHK Darmstadt am 23.03.2011</strong></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
liebe Freundinnen und Freunde,</p>
<p>Staat und Kommunen sind hoch verschuldet. Ihr finanzieller Handlungsspielraum wird zunehmend geringer. Freiwillige soziale Leistungen werden gekürzt. Ein Ende dieser Kürzungen nicht abzusehen. Hierunter leiden auch viele gemeinnützige Institutionen in unserer Region.</p>
<p>Wir als eine in Darmstadt seit vielen Jahrzehnten verwurzelte Anwaltskanzlei wollen in dieser Situation einen finanziellen Beitrag zur Verbesserung leisten.</p>
<p>Wir möchten mit dem Preis des Darmstädter Löwen solche regionale Organisationen überstützen, die uns und unsere Mandantinnen und Mandanten durch ein besonders herausragendes soziales Engagement überzeugt haben. Ohne den Einsatz dieser gesellschaftlichen Organisationen und der in ihnen tätigen Menschen wäre unser Zusammenleben nicht nur in und um Darmstadt zweifellos ärmer und kälter. Viele und vieles würde auf der Strecke bleiben.</p>
<p>Soziales Engagement hat viele Gesichter. Wir kennen nicht alle davon, sondern nur diejenigen, die sich durch ihre öffentlichen Aktivitäten in unser Blickfeld schieben.</p>
<p>Wir möchten jedoch all denen, die sich aktiv für ihre Mitmenschen einsetzen, mit dem Darmstädter Löwen sagen:</p>
<p>●         Ihr oftmals selbstloser Einsatz wird nicht für selbstverständlich gehalten.</p>
<p>●         Ihr Einsatz wird wahrgenommen und honoriert.</p>
<p>●         Sie haben Dank und Anerkennung verdient.</p>
<p>●         Ihre Arbeit ist für das Leben in unseren Kommunen von unschätzbarem Wert.</p>
<p>Gleichzeitig möchten wir ansteckend wirken. Wir wollen Vorbild sein und andere ermutigen, Ähnliches zu tun. Wir hoffen, Nachahmer zu finden, sei es innerhalb oder außerhalb unseres Mandantenkreises.</p>
<p>Deswegen haben wir den Darmstädter Löwen gestiftet. Er wird zukünftig alle zwei Jahre an eine gemeinnützige Einrichtung vergeben und ist mit 10.000,&#8211; € dotiert.</p>
<p>Von unseren Mandantinnen und Mandanten ist dies mit großem Wohlwollen aufgenommen worden. Wir bedanken uns für Ihre hohe Beteiligung bei der Wahl des Preisträgers. Als eindeutiger Sieger ging mit großer Mehrheit das Projekt ANNA &#8211; Alles Nur Nicht Aufgeben hervor.</p>
<p>Unserer besonderer Dank geht auch an die Mitglieder unserer Vorjury: Herrn Filbert als Vorstandsvorsitzenden der HSE AG, Herrn Stadtrat Partsch und Herrn Dr. Röhrig, dem Kaufmännischen Geschäftsführer des Alice Hospitals.</p>
<p>Ganz besonders danken wir auch Herrn Donald Schäfer, dem Geschäftsführer der Fa. Resopal GmbH aus Groß-Umstadt, für seine Bereitschaft, heute die Laudatio zu halten.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://anwaelte-da.de/rede-von-herrn-dr-berghauser-bei-der-preisvergabe/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Artikel Darmstädter Echo 25.03.2011</title>
		<link>http://anwaelte-da.de/artikel-darmstadter-echo-25-03-2011/</link>
		<comments>http://anwaelte-da.de/artikel-darmstadter-echo-25-03-2011/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 18 Apr 2011 06:24:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Stefan Landzettel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Darmstädter Löwe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwaelte-da.de/?p=730</guid>
		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2011/04/Darmstädter-Echo-12.jpg"><img class="size-full wp-image-748" title="Darmstädter Echo 12.02.2011" src="http://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2011/04/Darmstädter-Echo-25.jpg" alt="Darmstädter Echo 12.02.2011" width="500" /></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://anwaelte-da.de/artikel-darmstadter-echo-25-03-2011/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Artikel Darmstädter Echo 12.02.2011</title>
		<link>http://anwaelte-da.de/artikel-darmstadter-echo-12-02-2011/</link>
		<comments>http://anwaelte-da.de/artikel-darmstadter-echo-12-02-2011/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 18 Apr 2011 06:23:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Stefan Landzettel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Darmstädter Löwe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwaelte-da.de/?p=727</guid>
		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2011/04/Darmstädter-Echo-25.jpg"><img class="size-full wp-image-746 alignnone" title="Darmstädter Echo 25.03.2001" src="http://anwaelte-da.de/wp-content/uploads/2011/04/Darmstädter-Echo-12.jpg" alt="Darmstädter Echo 25.03.2001" width="600" /></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://anwaelte-da.de/artikel-darmstadter-echo-12-02-2011/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Fortbildungspflicht für Architekten</title>
		<link>http://anwaelte-da.de/fortbildungspflicht-fur-architekten/</link>
		<comments>http://anwaelte-da.de/fortbildungspflicht-fur-architekten/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 12:31:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Stefan Landzettel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwaelte-da.de/?p=632</guid>
		<description><![CDATA[Die Einhaltung der Fortbildungspflicht für Architekten wird zunehmend von den Architektenkammern schärfer kontrolliert und auch sanktioniert. In diesem Zusammenhang ist auf eine Neuregelung in der Hessischen Bauordnung aufmerksam zu machen. Hier wurde eine Fortbildungsverpflichtung außerhalb der Bestimmungen des Architektenrechts normiert.  Neu eingeführt wurde § 49 Absatz 8 HBO. Hier ist in Satz 1 Folgendes bestimmt: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Einhaltung der Fortbildungspflicht für Architekten wird zunehmend von den Architektenkammern schärfer kontrolliert und auch sanktioniert. In diesem Zusammenhang ist auf eine Neuregelung in der Hessischen Bauordnung aufmerksam zu machen. Hier wurde eine Fortbildungsverpflichtung außerhalb der Bestimmungen des Architektenrechts normiert. </p>
<p>Neu eingeführt wurde § 49 Absatz 8 HBO. Hier ist in Satz 1 Folgendes bestimmt:</p>
<p> <em>„Bauvorlageberechtigte sind verpflichtet, sich im Bereich des Baurechts fortzubilden.“</em></p>
<p>Stand es den Architekten bisher weitestgehend offen, in welchen Bereichen man sich fortbildet, wird dies durch die HBO nunmehr dahingehend konkretisiert, dass die Fortbildung jedenfalls auch im Bereich des Baurechts erfolgen muss.</p>
<p>Das Land Hessen ist insoweit im Gespräch mit den Kammern. Die Kontrolle und Abwicklung der Fortbildung soll &#8211; so ist es bisher angedacht &#8211; über die Kammern erfolgen. Allerdings hat der Hessische Landesgesetzgeber in § 80 Absatz 5 Nr. 3 HBO auch eine Ermächtigung für den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung geschaffen. Hiernach können Rechtsverordnungen erlassen werden, die Art, Dauer, Umfang und die Nachweisführung der Fortbildung und Weiterbildung der Bauvorlageberechtigten sowie die für die Nachweis-führung zuständige Stelle regeln.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://anwaelte-da.de/fortbildungspflicht-fur-architekten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Düsseldorfer Tabelle: Neuer Selbstbehalt ab 2011</title>
		<link>http://anwaelte-da.de/dusseldorfer-tabelle-neuer-selbstbehalt-ab-2011/</link>
		<comments>http://anwaelte-da.de/dusseldorfer-tabelle-neuer-selbstbehalt-ab-2011/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 07 Jan 2011 14:37:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Stefan Landzettel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwaelte-da.de/?p=597</guid>
		<description><![CDATA[Am 1. Januar 2011 ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Geändert hat sich der Selbstbehalt: Der notwendige Eigenbedarf wird für Erwerbstätige, die für minderjährige Kinder oder privilegierte Volljährige unterhaltspflichtig sind, von 900 Euro auf 950 Euro erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 Euro. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span>Am 1. Januar 2011 ist die neue <a title="blocked::http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/index.php" href="http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/index.php" target="_blank">Düsseldorfer Tabelle</a> in Kraft getreten. Geändert hat sich der Selbstbehalt: Der notwendige Eigenbedarf wird für Erwerbstätige, die für minderjährige Kinder oder privilegierte Volljährige unterhaltspflichtig sind, von 900 Euro auf 950 Euro erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 Euro. <br />
</span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://anwaelte-da.de/dusseldorfer-tabelle-neuer-selbstbehalt-ab-2011/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

