Handels- & Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist zu allererst Gesetzesrecht. Hier hat der Gesetzgeber insbesondere im Recht der Kapitalgesellschaften durch eine Vielzahl neuer Gesetze zu einer lebhaften Entwicklung beigetragen. Aber es gibt wohl nur wenige Gebiete, auf denen der rechtsfortbildende Einfluss der Rechtsprechung derart groß ist. Das führt dazu, dass Gestaltungen, die vor Jahren noch richtig und zulässig waren, heute zu erheblichen Risiken für die Unternehmen und ihre Gesellschafter führen können.
Durch unsere jahrzehntelange Tätigkeit auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, verbunden mit einer konsequenten Fortbildung, können wir unsere Mandanten in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts beraten und unterstützen. In der Anwaltschaft liegt das Schwergewicht unserer Tätigkeit in der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen „nach Maß“, insbesondere bei Personen- und Personenhandelsgesellschaften sowie der Überprüfung derartiger Verträge, aber auch in der Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Schließlich betreuen wir unsere Mandanten bei Unternehmensverkäufen und beim Erwerb von Unternehmen.
In unserem Notariat sind wir tätig bei der Gründung von Kapitalgesellschaften, bei Kapitalerhöhungen bzw. -herabsetzungen sowie bei sonstigen Satzungsänderungen, bei Vorgängen aus dem Bereich des Umwandlungsrechts (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel) sowie bei der Protokollierung von Hauptversammlungen.
Zu unseren Mandanten gehören sowohl mittelständische Unternehmen als auch große Konzernunternehmen.
Ansprechpartner: Erwin Falk, Dr. Klaus Berghäuser, Dr. Wulf Albach, Dr. Rainer Wieland
Handelsvertreter- und Vertriebsrecht
Zu unseren Mandanten zählen hier sowohl Handelsvertreter als auch Unternehmen.
Wir beraten in allen Fragen des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts, hier insbesondere
- Gestaltung von Vertragshändler- und Handelsvertreterverträgen,
- Beratung im Zusammenhang mit der Kündigung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen,
- Prüfung und Abwehr von Provisions- und Ausgleichsansprüchen
Ansprechpartner: Dr. Klaus Berghäuser, Dr. Thomas Berg
Erfahren Sie auch mehr über unsere anderen Fachgebiete:
Arbeitsrecht • Bau- & Architektenrecht • Erb- & Familienrecht • Handels- & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Versicherungs- & Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Miet- & Immobilienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Zivilrecht