Erb- & Familienrecht
Immer, wenn im privaten oder geschäftlichen Bereich Fragen zum Familienrecht, Erbrecht oder zur Unternehmensnachfolge auftauchen, stehen wir mit unserem Know-How zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie beispielsweise:
im Erbrecht bei
- der Gestaltung von Erbfolgeregelungen
- Erbauseinandersetzungen
- Pflichtteilsfragen
- Testamentsvollstreckung
- Stiftungen
im Familienrecht bei
- Trennung und Scheidung
- Vermögensfragen
- Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- elterliche Sorge
- Umgangsrecht
- Hausrat
- eheliche Wohnung
- Unterhaltspflichten
- Abstammungsfragen
- Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Unterhaltsansprüche wegen Geburt eines nichtehelichen Kindes
- der Gestaltung von Eheverträgen
Wir betreuen Sie bei der Klärung und Lösung dieser Rechtsfragen auch unter Einbeziehung steuerlicher Aspekte. Dabei stehen wir Ihnen auch bei Überschneidungen mit ausländischem und inländischem Recht, also bei Fragen des internationalen Erb- und Familienrechts zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Dr. Klaus Berghäuser (Erbrecht), Dr. Stefan Landzettel (Familien- und Erbrecht), Dr. Rainer Wieland (Erbrecht), Susanne Clemens (Familienrecht)
Erfahren Sie auch mehr über unsere anderen Fachgebiete:
Arbeitsrecht • Bau- & Architektenrecht • Erb- & Familienrecht • Handels- & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Versicherungs- & Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Miet- & Immobilienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Zivilrecht